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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DE21173/09-13406001990

Angaben: Aromaset "Chocolate" braun, bestehend aus 2 Teelichtern, 2 runden Kerzen in Porzellanschale, Räucherstäbchen mit Steinhalterung; Duftnote Schokolade, verpackt in Karton mit Deckel mit Bambusmatten verziert Es wurden vertrauliche Angaben zum Wert der einzelnen Bestandteile gemacht. Feststellungen: Warenzusammenstellung bestehend aus: 1) 2 orangefarbenen Teelichtern (Durchmesser ca. 4 cm) 2) 2 braunen, intensiv nach Schokolade riechenden Kerzen passgenau in braunen Töpfchen (Durchmesser ca. 8cm, lt. Antragsteller aus Keramik) 3) 6 braunen Räucherstäbchen (Länge: ca. 17 cm), verpackt in Klarsichtfolie mit Etikett 4) einer ovalen kamelfarbenen Räucherstäbchenhalterung (ca. 3,5 cm x 2 cm, lt. Antragsteller aus Keramik) Die Teile sind zusammen in einem Karton (Box) mit einem mit Bambusmatten verzierten Deckel verpackt. Angabengemäß enthalten die Kerzen weder Benzol noch Toluol. Dies wird als zutreffend unterstellt. Befund: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bei der die Kerzen, andere als glatt und nicht parfümiert, als charakterbestimmend angesehen werden.

DE21177/09-13406001990

Angaben: Aromaset: Lemongras braun/beige, bestehend aus 3 runden Blockkerzen-Porzellanunterteller-Räucherstäbchen-Porzellanhalterung; Duftnote Lemongras, verpackt in Karton mit Deckel mit Bambusmatten verziert Es wurden vertrauliche Angaben zum Wert der einzelnen Bestandteile gemacht. Feststellungen: Warenzusammenstellung bestehend aus: 1) 3 zylinderförmigen, parfümierten Kerzen in den Farben honig, braun und beige (Höhe ca. 7 cm; Durchmesser ca. 3,5 cm), verpackt in Klarsichtfolie mit Etikett 2) einem quadratischen kamelfarbenem Unterteller (6,5 cm x 6,5 cm) zum Aufstellen der Kerzen (lt. Antragsteller aus Keramik) 3) 5 braunen Räucherstäbchen (Länge: ca. 17 cm), verpackt in Klarsichtfolie in einer kamelfarbenen Räucherstäbchenhalterung in Rechteckform ( 2,5 cm x 17 cm; lt. Antragsteller aus Keramik) Die Teile sind zusammen in einem Karton (Box) mit einem mit Bambusmatten verzierten Deckel verpackt. Angabengemäß enthalten die Kerzen weder Benzol noch Toluol. Dies wird als zutreffend unterstellt. Befund: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bei der die Kerzen, andere als glatt und nicht parfümiert, als charakterbestimmend angesehen werden.

DE21304/09-13406001190

Angaben: Kerzenset: 2 Kerzen im Keramiktöpfchen, 2 Kerzen in Blütenoptik, 5 Räucherstäbchen, 1 Keramikräucherstäbchenhalterung Es wurden vertrauliche Angaben zum Wert der einzelnen Bestandteile gemacht. Feststellungen: Warenzusammenstellung bestehend aus: 1) einer graublauen und einer dunkelblauen Kerze, eingegossen in beigefarbene Töpfchen (lt. Antragsteller aus Keramik; Durchmesser: ca. 9 cm) 2) einer hellblauen und einer dunkelblauen Kerze in Blütenform (Durchmesser: ca. 5 cm) 3) fünf schwarzen Räucherstäbchen (Länge: ca. 15 cm) 4) einer beigen Räucherstäbchenhalterung (lt. Antragsteller aus Keramik) Die Teile sind zusammen in einem Karton (Box) mit bedrucktem Deckel (Blütenmotiv) verpackt. Angabengemäß enthalten die Kerzen weder Benzol noch Toluol. Dies wird als zutreffend unterstellt. Befund: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bei der die eingegossenen Kerzen (glatt und nicht parfümiert) als charakterbestimmend angesehen werden.

DE21308/09-13406001990

Angaben: Kerzenset: Kerze im Glas, Kerze im Keramiktöpfchen, 8 Räucherstäbchen, Keramikblüte als Räucherstäbchenhalterung Es wurden vertrauliche Angaben zum Wert der einzelnen Bestandteile gemacht. Feststellungen: Warenzusammenstellung bestehend aus: 1) einer rosafarbenen, parfümierten Kerze, eingegossen in ein zylindrisches Glas (Höhe ca. 6,5 cm; Durchmesser ca. 5,5 cm) 2) einer rosafarbenen, parfümierten Kerze, eingegossen in ein beigefarbenes Töpfchen (lt. Antragsteller aus Keramik; Höhe ca. 2,5 cm; Durchmesser: ca. 7 cm) 3) 8 roten Räucherstäbchen (Länge: ca. 15 cm), verpackt in Klarsichtfolie mit Aufdruck 4) einer beigen Räucherstäbchenhalterung in Blütenform (lt. Antragsteller aus Keramik) Die Teile sind zusammen in einem Karton (Box) mit bedrucktem Deckel (Blütenmotiv) verpackt. Angabengemäß enthalten die Kerzen weder Benzol noch Toluol. Dies wird als zutreffend unterstellt. Befund: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bei der die jeweils parfümierten Kerzen als charakterbestimmend angesehen werden.

DE20634/09-13406001190

Angaben: Stumpenkerze mit Banderole, cremefarben. Die Kerze wird aus Paraffin hergestellt, das weder Benzol noch Toluol enthält. Feststellungen: zylindrische, cremefarbene Kerze von glatter Oberfläche; Höhe ca. 9,5 cm; Durchmesser ca. 7 cm; nicht parfümiert; mit bedruckter Papierbanderole. Die Kerze ist in Klarsichtfolie eingeschweißt, mit Etikettenanhänger an einer Kordelschleife (Aufmachung für den Einzelverkauf). Die vorliegenden Angaben bezüglich des Gehaltes an Benzol und Toluol in der Kerze werden als zutreffend unterstellt. Befund: Kerzen aller Art; glatt, nicht parfümiert; andere

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1 095 HS4

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