DEHH/1969/08-13919901090
Angaben des Antragstellers: Rauchverbot-Schild; bedruckte, runde, selbstklebende Kunststofffolie auf einem Trägerpapier mit einem Durchmesser von ca. 20 cm
Nach den vorgelegten Angaben, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein flachliegendes, selbstklebendes Erzeugnis aus Kunststoff vor, das anders als nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten ist.