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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE21742/16-13923100090

Es handelt sich um einen so genannten Mehrzweckbehälter aus einem formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben Polypropylen). Die ca. 160 x 100 x 90 mm große Ware soll als Transport- oder Verpackungsmittel für z. B. Süßwaren oder andere kleine Gegenstände dienen. Die Ware ist als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren" einzureihen.

DE5706/16-13923100090

Bei der als "Styroporbox" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 18 (B) x 15 (T) x 7,5 (H) große Schachtel aus extrudiertem Polystyrol (PS), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39. Das zweiteilige Erzeugnis besteht aus einem Bodenteil und einem passgenauen Klappdeckel mit Rastnase. Das Erzeugnis dient als Transportverpackung für an Imbissständen oder in Schnellrestaurants zubereiteten Speisen für den mobilen Verzehr. Derartige Erzeugnisse sind zolltariflich als "Transport-oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln, Kisten, festlege und ähnliche Waren" einzureihen.

DE305/16-13923100090

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), bestehend aus - einer Transportkiste, sogenannter Isolierbehälter, aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- annähernd quaderförmig mit den Abmessungen von ca. 42,5 x 34 x 24,5 cm, -- verfügt am oberen Ende über einen Klappdeckel mit zwei Schnappverschlüssen sowie einer Aussparung für eine Plombe, -- im Inneren mit einer Isolierschicht aus geschäumten Kunststoffen ausgekleidet, die sich seitlich durch eingearbeitete Führungsstege u.a. zur Aufnahme von sechs Bluttransfusionsbeuteln (nicht Gegenstand er vZTA) auszeichnet sowie - einem sogenannten Kühlelement mit Temperaturanzeige, -- gefüllt mit Butanediol (Kühlmittel), -- mit den Abmessungen von ca. 30,6 x 4,5 x 16,5 cm, -- passgenau für die Transportkiste gearbeitet. Die als Kühlsystem bezeichneten Waren dienen zusammen dem temperaturgeschützten Transportieren und Verpacken von Blutkonserven. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Transportkiste aus Kunststoff bestimmt. Eine Einreihung in die Position 8418 scheidet aufgrund einer fehlenden Vorrichtung zur Kälteerzeugung aus. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, andere als Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter" eingereiht.

DE309/16-13923100090

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Transportkiste in Form eines sogenannten Isolierbehälter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 42,5 x 34 x 24,5 cm große, annähernd quaderförmige Erzeugnis verfügt am oberen Ende über einen Klappdeckel mit zwei Schnappverschlüssen sowie einer Aussparung für eine Plombe. Im Inneren ist die Ware mit einer Isolierschicht aus geschäumten Kunststoffen ausgekleidet, die sich durch eingearbeitete Führungsstege zum Einsetzen von sechs Bluttransfusionsbeuteln sowie einem Kühlelement (nicht Gegenstand der vZTA) auszeichnet. Die Deckelinnenseite und die Vorderseite der Kiste sind mir Schriftzügen sowie Bildmotiven versehen. Die Ware wird als temperaturisolierendes Transport- und Verpackungsmittel für Blutkonserven verwendet. Eine Einreihung in die Position 8418 scheidet aufgrund einer fehlenden Vorrichtung zur Kälteerzeugung aus. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, andere als Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter" eingereiht.

DE21665/15-13923100090

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Faltschachtel aus transparenten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die flachliegende, noch nicht zusammengefaltete Ware ist auf der Vorderseite sowohl mit einem Firmenlogo als auch mit Piktogrammen bedruckt und zeichnet sich auf der Rückseite durch eine mehrsprachig verfasste Produktinformation aus. Sie erhält durch Druck auf die seitlichen Falzkanten sowie Schließen der Bodenlasche und des Deckels ihre eigentliche Form (Abmessungen etwa 8,5 x 2 x 9,2 cm). Das am oberen Ende mit einer überstehende Lasche mit Eurolochung versehene Erzeugnisse dient üblicherweise als Verkaufsverpackung im Handel (lt. Antrag für Smartphone-Akkus, nicht Gegenstand der vZTA) und wird zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachtel, andere als Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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