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1 Ergebnisse für "3923299000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392329900080andere6%
DEBTI8489/26-13923299000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Geschenktasche, aus miteinander verschweißten Folien aus - laut Antragsangaben - Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die transparente, etwa 24 x 18 x 8 cm (H x B x T) große Ware ist mit zwei Spinnstoffkordeln als Tragegriffe ausgestattet und weist seitlich jeweils eine Dehnfalte auf. Das mit unterschiedlichen Motiven bedruckte Erzeugnis dient als Transport- und Verpackungsmittel von z. B. kleinen Geschenken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als Polymeren des Ethylens und Polyvinylchlorid“.

DEBTI48493/25-13923299000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Lieferscheintasche" aus an drei Seiten miteinander verschweißten Folien aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer selbstklebenden Verschlusslasche an der Oberseite. Das transparente, flachliegend etwa 240 x 132 mm große Erzeugnis ist auf der Vorderseite bis auf ein Sichtfenster mit einer roten Beschichtung und mit Schriftzügen versehen. Die Dokumententasche dient als Transport- oder Verpackungsmittel für Versandpapiere und wird mittels einer rückseitig aufgebrachten Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung auf z. B. Kartons geklebt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als Polymeren des Ethylens und Polyvinylchlorid".

DEBTI15691/25-13923299000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um ein Verpackungsmittel, sog. Tüte für Kekse, in Form eines Beutels aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 16 cm x 27,5 cm große, unbedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken für beispielsweise Backwaren und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen.  Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Säcke und Beutel (einschließlich Tüten); aus anderen Kunststoffen als Polymere des Ethylens und Polyvinylchlorid“ eingereiht.

DEBTI13590/25-13923299000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei den sog. "Hundekotbeuteln" um Verpackungsmittel in Form von Beuteln (Tüten) aus miteinander verschweißten Folien, die im Wesentlichen aus Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39, charakterverleihend) und aus Maisstärke bestehen. Die im flachliegenden Zustand etwa 33,0 x 19,5 cm großen Beutel dienen zu Transport- oder Verpackungszwecken (z.B. für Hundekot) und sind nicht für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie sind in Rollenform (15 Beutel pro Rolle) zu 4, 10, 20 oder 40 Rollen in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als aus Polymeren des Ethylens oder als aus Poly(vinylchlorid)" eingereiht.

DEBTI15695/25-13923299000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um ein Verpackungsmittel, sog. "Tüte für Kekse", in Form eines Beutels aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 12 cm x 22,5 cm große, unbedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken für beispielsweise Backwaren und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen.  Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Säcke und Beutel (einschließlich Tüten); aus anderen Kunststoffen als Polymere des Ethylens und Polyvinylchlorid“ eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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