DEBTI13590/25-13923299000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei den sog. "Hundekotbeuteln" um Verpackungsmittel in Form von Beuteln (Tüten) aus miteinander verschweißten Folien, die im Wesentlichen aus Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39, charakterverleihend) und aus Maisstärke bestehen.
Die im flachliegenden Zustand etwa 33,0 x 19,5 cm großen Beutel dienen zu Transport- oder Verpackungszwecken (z.B. für Hundekot) und sind nicht für eine längere Verwendung vorgesehen.
Sie sind in Rollenform (15 Beutel pro Rolle) zu 4, 10, 20 oder 40 Rollen in einer Verkaufsverpackung aufgemacht.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als aus Polymeren des Ethylens oder als aus Poly(vinylchlorid)" eingereiht.