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1 Ergebnisse für "3923501000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392350100080Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln6%
DE4407/15-13923501000

Es handelt sich um einen Verschlussstopfen aus - lt. Antragsangaben - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die hutförmige Ware (Ø außen: ca. 6,8 cm, Ø innen: ca. 3,4 cm, H: ca. 2 cm) wird bei der Lackierung von Gehäusen in Bohrungen gesteckt und anschließend entsorgt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI14943/26-13923509000

Bei dem durch Abbildungen und Antragstellerangaben veranschaulichten sog. Blindstopfen handelt es sich um einen Schraubverschluss aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Blindstopfen ist hohlzylindrisch geformt und weist ein Innengewinde auf (Durchmesser ca. 47 mm). Er soll zum innenseitigen Verschließen eines Schlauchanschlusses eines Teichfilters (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft) dienen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht.

DEBTI8253/26-13923509000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Ablassstopfen aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus ABS). Die im Durchmesser ca. 38 cm große Ware ist auf der Oberseite mit zwei rechteckigen Griffstücken versehen und zeichnet sich auf der Unterseite durch ein ca. 1,5 cm langes Außengewinde mit integriertem Dichtring aus. Der Stopfen dient dem Verschließen der Einlaufdüse eines Pool (nicht Gegenstand der vZTA), um das Eindringen von Schmutz, Staub und Feuchtigkeit zu verhindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht

DEBTI5746/26-13923101000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel für Halbleiterscheiben (Wafers) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 334,5 x 423,9 x 355,3 mm (H x T x B) große, in Form eines Boden- und Deckelteils geformte Gehäuse ist innenseitig mit einem passgenauen, spezifisch geformten Einsatz versehen, der insbesondere für Halbleiterscheiben mit einem Durchmesser von etwa 286 mm hergerichtet ist. Die Ware dient dem sicheren Transport und der Aufbewahrung von Halbleiterscheiben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (Wafers)".

DEBTI31298/25-13923509000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sog. Abflussstopfen. Das Erzeugnis besteht aus einem runden Verschlussstöpsel aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung), der auf der Oberseite zur Befestigung mit einer ca. 30 cm langen Kugelkette mit einem Dreiecksbügel und einem Ring aus unedlem Metall versehen ist. Der Abflussstopfen weist einen Durchmesser von ca. 45 mm auf und dient zum Verschließen von z.B. Waschtisch- oder Spülenabläufen. Die Ware ist auf einer bedruckten Pappkarte für den Verkauf aufgeblistert. In Bezug auf die Verwendung als Verschluss für den Abfluss ist der Stöpsel aus Kunststoffen als charakterverleihend anzusehen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel aus Kunststoffen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI