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1 Ergebnisse für "3924100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392410000080Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6%
DE6150/11-13924100000

Warenzusammenstellung, bestehend aus, - einer Gewürz- und Marinierspritze aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, im Wesentlichen bestehend aus -- einem metallummantelten Kolben (Durchmesser von etwa 3 cm) mit Skalierung und ausgearbeiteter Schraubspitze, -- einer Dosierstange mit Dichtungsring, -- einem handgerecht geformten Griff (Pos. 3924), - zwei auswechselbaren Werkzeugen aus unedlem Metall in Form von unterschiedlichen, nadelförmigen Aufsätzen (Länge etwa 11,5 cm) mit fest verbundenem Kunststoffschraubaufsatz (Pos. 8207). Da keiner der beiden nadelförmigen Aufsätze der Spritze bevorzugt zugeordnet werden kann, sondern beide gleichermaßen mit der Ware verwendet werden können, handelt es sich nicht um ein noch nicht zusammengesetztes Handwerkzeug der Position 8205. Im Hinblick auf Wert und Umfang bestimmt die Spritze mit Kolben den Charakter der Warenzusammenstellung.. Die zum Aromatisieren von z. B. Fleisch dienende Gewürz- und Marinierspritze ist in einem mit Artikelinformationen bedrucktem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen" eingereiht.

DE9982/11-13924100000

Bei der als "Thermobecher" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Trinkgefäß mit Griff und abschraubbarem Deckel mit aufschiebbarer Trinköffnung aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Außenseite des ca. 14 cm hohen Bechers (Fassungsvolumen 400 ml) ist mit einer silberfarbenen Ummantelung aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl) versehen. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der in einer Pappschachtel aufgemachten Ware. Derartige Waren werden zolltariflich als "Geschirr und andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, für den Tisch- oder Küchengebrauch" eingereiht.

DE6791/11-13924100000

Die durch Abbildung veranschaulichte Ware ist ein Flaschenkühler aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das augenscheinlich doppelwandig gearbeitete Erzeugnis ist mit zwei silberfarbenen Kunststoffringen versehen. Zolltariflich liegt ein "Artikel für den Tischgebrauch, aus Kunststoffen" vor.

DE883/11-13924100000

Die als "Caipirinha- Stoessel" bezeichnete Ware ist ein von Hand zu betätigtes, ca. 20 cm langes Werkzeug zum Zerkleinern von Früchten bei der Herstellung alkoholischer Mixgetränke. Das Erzeugnis besteht aus einem Griff aus Edelstahl (unedles Metall) und einem Stößel (Durchmesser ca. 4 cm) aus Kunststoffen. Da der Stößel (arbeitender Teil) des Werkzeuges aus Kunststoffen besteht und dieser im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung - Zerkleinern von Früchten - als charakterverleihend anzusehen ist, liegt zolltarifrechtlich ein "Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen" vor. Die Ware ist in einem Pappkarton aufgemacht.

DE4979/11-13924100000

Es handelt sich um einen sog. "Speisen - Dekorierstift" aus - lt. Antragsangaben - Silikon und Polypropylen, Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus - einem weißen, befüllbaren, stiftförmigen Behältnis mit einem Fassungsvermögen von ca. 20 ml - einer roten Standkappe - einem roten Stopfen zum Verschließen. Das Erzeugnis wird im Haushalt verwendet und dient der Dekoration bzw. Verzierung von Speisen. Der "Speisen - Dekorierstift" ist auf einer Unterlage aus Pappe aufgeblistert. Derartige Waren werden zolltariflich als "Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, für den Tisch- oder Küchengebrauch" der Codenummer 3924 1000 00 0 zugewiesen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI