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2 Ergebnisse für "3924100011"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392410001110Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel6%
392410001180mit Herkunft China bzw. Hongkong6%
DEBTI7504/25-13924100011

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisezubereitung in Form einer sogenannten Servierzange.  Die ca. 18 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile) aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die Servierzange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und verfügt über eine verschiebbare Metallöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Die Servierzange ist auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und wird zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China" eingereiht.

DEBTI40408/22-13924100011

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen sogenannten Pizzaschneider. Das Erzeugnis besteht aus einem kreisrunden Schneidrad aus Nylon (Polyamid), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, das in eine Metallhalterung mit Kunststoffgriff so eingesetzt ist, dass sich die Scheibe dreht.  Die Ware dient dem Schneiden von Pizza und dergleichen und ist auf einer aufhängbaren, bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Pizzaschneider kann sowohl in der Küche als auch bei Tisch verwendet werden. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für Tisch- oder Küchengebrauch, Polyamid enthaltend" einzureihen.

DEBTI30046/22-13924100011

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich um einen Pfannenwender mit einer nahezu rechteckigen, mit schlitzförmigen Öffnungen versehenen Laffe (arbeitender Teil) sowie einem Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus Polyphthalamid). Das etwa 31,5 x 8,4 cm große Erzeugnis ist am Griffende zu einer Aufhängeöse ausgeformt und dient in der Küche dem schonenden Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten. Die Ware hat gemäß den Angaben des Datenblattes ihre Herkunft in China und ist mit einem bedruckten Hängeetikett aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoff, Artikel für den Küchengebrauch, Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong".

DEBTI31725/22-13924100011

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisezubereitung in Form einer sogenannten Mini-Servierzange. Die ca. 18 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile) aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die Zange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und verfügt über eine verschiebbare Metallöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Eine Einreihung als Werkzeug des Kapitels 82 scheidet aus, da die arbeitenden Teile der Ware vollständig aus charakterverleihendem Kunststoff bestehen. Zwei Zangen sind auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und werden zolltarifrechtlich aus "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China" einzureihen.

DEBTI30044/22-13924100011

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisezubereitung in Form einer sogenannten Servierzange. Die ca. 18 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile) aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die Zange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und verfügt über eine verschiebbare Metallöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Eine Einreihung als Werkzeug des Kapitels 82 scheidet aus, da die arbeitenden Teile der Ware vollständig aus charakterverleihendem Kunststoff bestehen. Die Zange ist auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und wird zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI