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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI37874/25-13925200000

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Baubedarfsartikel aus HPDE einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.  Die aus acht Teilen bestehende, noch nicht zusammengesetzte Ware bildet einen, zwischen den Oberkanten der Wände und dem Dach eines Gartenhauses einzufügenden Rahmen, in den vier Fensteröffnungen / -rahmen integriert sind.  Das sog. Oberlicht dient der Ausstattung des Gartenhauses mit Fensteröffnungen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fenster und deren Rahmen" eingereiht.

DEBTI720/25-139252000

Nach den Antragsangaben, den Abbildungen, Produktinformationen und Datenblättern sowie den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einbau in Hebe-Schiebe-Türen. Die jeweils auf Maß nach Kundenwunsch gefertigte Zusammenstellung besteht aus einer Bodenschwelle aus charakterverleihend Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und Aluminium sowie Beschlägen aus unedlen Metallen (u.a. Laufwagen, Getriebe und Hebel). Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist kein Bestandteil als charakterbestimmend anzusehen. Im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch die Bodenschwelle aus Kunststoff. Die Bestandteile sind gemeinsam mit dem dazugehörigen Montagematerial in einer Umschließung zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

DEBTI716/25-139252000

Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Produktinformationen und Abbildungen handelt es sich um eine Trittschwelle für eine Hebe-Schiebe-Tür. Das in verschiedenen Größen nach Kundenwunsch auf Maß gefertigte Erzeugnis besteht aus einem Mehrkammer-Profil aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), einem Aluminiumprofil und einem Armierungsstab aus Aluminium. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung sind der Kunststoff und das unedle Metall als gleichrangig anzusehen. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt jedoch der Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

DEBTI17570/24-13925200000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine so genannte "Falttür, PVC Dekor reinweiß" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 88 cm x 205 cm (B x H) große Falttür ist mit einem Kunststofftürgriff sowie Zubehör aus unedlen Metallen ausgestattet. Sie dient im Innenbereich als platzsparende Raumtür. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen".

DEBTI40830/23-139252000

Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Materialmuster handelt es sich um ein so genanntes "Schnelllauftor" in Form eines aus verschiedenen Stoffen bestehenden Rolltores. Das je nach Kundenwunsch in verschiedenen Abmessungen gefertigte Erzeugnis besteht aus einem Torblatt aus einer Folie aus gewebeverstärktem PVC ( Polyvinylchlorid; Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) in verschiedenen Farbausführungen, welches durch Aluminiumprofile in zwei bzw. drei Sektionen unterteilt sowie teilweise mit einem Sichtfenster aus klarsichtigem PVC ausgestattet ist. Das Tor verfügt über seitliche Führungsschienen und eine Wickelwelle aus unedlem Metall sowie über ein Gummiabschlussprofil und einen elektrotechnischen Aufsteckantrieb inklusive Steuerung.  Das Rolltor regelt den Zugang zwischen zwei Räumen/ Hallen etc. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das Torblatt aus Kunststoff als charakterbestimmend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI