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1 Ergebnisse für "3925901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392590100080Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen6%
DEBTI14060/26-13925901000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Wandbeschläge in Form von sogenannten "Silikontieren Koala und Braunbär" aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) in zwei Ausführungen. Die etwa 10 x 12,5 x 0,4 cm großen Erzeugnisse stellen einen stilisierten Koala oder Bären dar und sind im Bereich der Arme mit eingebetteten Metallstreifen versehen, um diese nach vorn zu biegen und so Haken zu bilden, um beispielsweise eine Zahnbürste, Waschlappen oder dergleichen zu halten. Auf der Rückseite sind die Waren großflächig mit einem Selbstklebepad versehen, um diese dauerhaft an Wänden zu befestigen. Die "Silikontiere" sind einzeln mit einem farbigen Einleger in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI11393/26-13925901000

Nach den Antragsangaben, dem Produktdatenblatt sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten "Garagen Wandschutz" aus einem geschäumten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 15 x 2 x 40 cm (B x T x H) große Erzeugnis ist auf der Rückseite mittig über die gesamte Länge V-förmig eingeschnitten, sodass es rechtwinklig zusammengeklappt werden kann. Auf der Schauseite ist der Wandschutz vollflächig mit einer orange-schwarz gestreiften Kunststofffolie beklebt und rückseitig mit zwei Selbstklebestreifen versehen. Die Ware soll dauerhaft mittels Klebebefestigung an Wänden, Pfosten oder anderen Gebäudeteilen angebracht werden um diese oder beispielsweise Autotüren vor Beschädigungen zu schützen. Der Wandschutz ist in einem Polybeutel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI17902/26-13925901000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um einen sog. "Wattepad-Spender" zur Wandbefestigung, bestehend aus einem annähernd halbrunden Gehäuse aus ABS (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39; charakterverleihend), das an der Vorderseite mit einer länglichen Aussparung und einer Entnahmeöffnung versehen ist. Das etwa 8 x 6,5 x 25 cm große Erzeugnis verfügt an der Oberseite über einen Deckel aus Holz (Bambus). Der gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben, Dübel, Klebepads) in einem Karton aufgemachte Dispenser dient zur Aufnahme und Ausgabe von Wattepads (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und ist zur bleibenden Befestigung an Wänden bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen,  Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI10401/26-13925901000

Nach den Antragsangaben, der Produktinformation handelt es sich bei den als Wandhaken bezeichneten Wandbeschlägen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - fünf runden Wandhaken in zwei unterschiedlichen Größen (ca. Ø 8,4 (zweimal) und ca. Ø 5,0 cm   (dreimal)) und verschiedener Farbe, - - nach dem Untersuchungsergebnis, den Antragsangaben und der Verpackungsinformation       bestehend aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - - jeweils mit einer eingesetzten, durch eine Kunststoffhülse geschützten Schraube aus      unedlem Metall ausgestattet, - fünf in einem Polybeutel verpackten Dübeln aus Kunststoffen. Die Waren sind zur bleibenden Befestigung an Wänden, Türen oder anderen Gebäudeteilen bestimmt und dienen als Aufhängevorrichtung für z.B. Bekleidung (Garderobenhaken). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Haken aus Kunststoff (Beschläge) den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Wänden oder anderen Gebäudeteilen“.

DEBTI2155/26-13925901000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten "Tapetenschutz", aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 13 x 13 cm große Erzeugnis verfügt mittig über eine kreisrunde, im Durchmesser ca. 7 cm große Aussparung und wird dauerhaft zwischen der Wand und einem Lichtschalter/ einer Steckdose eingeklemmt (befestigt). Die Ware dient in der Art eines Rahmens dem Schutz der Umgebung des Schalters/ der Steckdose, beispielsweise vor Abgriff oder Verschmutzung. Zwei Wandschutzrahmen sind mit einer bedruckten Pappaufhängung für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI