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1 Ergebnisse für "3926100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392610000080Büro- oder Schulartikel6%
DEBTI7705/26-13926100000

Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um sog. "Lerntaschen, DIN A4, 10er Set" aus farblos-transparenten Folien aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 29,7 x 21 cm großen Erzeugnisse sind umlaufend mit farbigen Baumwollstreifen eingefasst und an der Oberseite offen gearbeitet. Die wiederverwendbaren, abwischbaren Lerntaschen dienen dem Einschieben von beispielsweise Arbeitsblättern im DIN A4-Format im Schulunterrricht und sollen mit Folienstiften beschrieben werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI1667/26-13926100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Büroartikel in Form eines Visitenkartenhalters aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 11 x 4 x 7 cm große Ware ist mit einem abgeschrägten Aufnahmefach für Visitenkarten versehen und in einer Klarsichtverpackung mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- und Schulartikel" eingereiht.

DEBTI1668/26-13926100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststofffaltschachtel), bestehend aus einem klarsichtigen Behältnis aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und 100 Notizzetteln aus Papier. Der ca. 15,5 x 10,5 x 10,0 cm große, so genannte Schreibtisch-Butler ist in sechs unterschiedlich große Aufnahmefächer unterteilt, wobei die Notizzettel in ein Fach passgenau eingelegt sind. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das aufnehmende Kunststoffbehältnis bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- und Schulartikel" eingereiht.

DEBTI50038/25-13926100000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. Stiftetasche aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zylindrische, etwa 18,5 cm hohe Erzeugnis ist an der Oberseite zu einem stilisierten Katzenkopf mit bedrucktem Gesicht und farbigen Ohren ausgeformt und mit einem umlaufenden Reißverschluss versehen. Das sich im Inneren befindliche, nicht weiter unterteilte Fach dient der Aufnahme von Stiften und anderen Schreibutensilien. Der am unteren Ende konisch verlaufende Boden kann nach innen gedrückt werden, sodass die Ware als Stiftehalter sicher steht. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht. Die in einer klarsichtigen Geschenkbox verpackte Ware wird zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoffen; Büro- oder Schulartikel“ eingereiht.

DEBTI38316/25-13926100000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Etui zur Aufnahme von Schreibwaren" um eine Tasche aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 12,5 cm lange Erzeugnis weist einen Durchmesser von etwa 6,5 cm auf und ist in Form eines stilisierten Tierkopfes (Bär) gestaltet. Es ist in der Länge ausziehbar (H = ca. 20 cm) und verfügt im oberen Drittel über einen eingefassten Reißverschluss. Die Ware dient im Wesentlichen der Aufnahme von z. B. Schreibutensilien.  Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht.  Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel“ eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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