1 Ergebnisse für "4205001900"
Ware aus Leder, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus einem kegelförmigen Körper mit einem Schaft aus Kunststoff (Polyvinylchlorid), - mit auf den kegelförmigen Körper angebrachte, schmale, längliche Streifen aus Leder, - soll als Hilfsmittel zur Reinigung von Werkzeugaufnahmen und damit zu technischen Zwecken dienen, - das Leder bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren zu technischen Zwecken aus Leder von der Einreihung in den Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Andere Ware aus Leder, zu technischen Zwecken, kein Treibriemen und Förderband"
Ware aus Leder, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem kegelförmigen Körper mit einem Schaft aus Kunststoff (Polyvinylchlorid), - - mit auf den kegelförmigen Körper angebrachte, schmale, längliche Streifen aus Leder, - - soll als Hilfsmittel zur Reinigung von Werkzeugaufnahmen und damit zu technischen Zwecken dienen, - das Leder bestimmt aufgrund des Wertes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren zu technischen Zwecken aus Leder vom Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Andere Ware aus Leder, zu technischen Zwecken, kein Treibriemen und Förderband"
Ware aus Leder, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem kegelförmigen Körper mit einem Schaft aus Kunststoff (Polyvinylchlorid), - auf den kegelförmigen Körper angebrachte, schmale, längliche Streifen aus Leder, - das Leder bestimmt aufgrund des Wertes und der Bedeutung im Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - soll als Hilfsmittel zur Reinigung von Werkzeugaufnahmen dienen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren zu technischen Zwecken aus Leder ausgenommen sind. "Andere Ware aus Leder, zu technischen Zwecken, kein Treibriemen und Förderband"
Ware aus Leder, Kegelreiniger, sog. Kegelwischer, Abbildung siehe Anlage, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form eines kegelförmigen Reinigungsgerätes, bestehend aus: - Leder, in Form von schmalen, länglichen Streifen, aufgebracht auf den Kegel, - Kunststoff, in Form eines kegelförmigen Grundkörpers mit Schaft aus Polyvinylchlorid (lt. Antrag Hart-PVC), - das Leder bestimmt nach dem Wert (lt. Antrag) und der Bedeutung im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Ware, - zur Verwendung als Hilfsmittel zur Reinigung von Werkzeugaufnahmen (lt. Antrag), - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren zu technischen Zwecken aus Leder gemäß Anmerkung 1 b) zu Ab- schnitt XVI von diesem Abschnitt ausgenommen sind. "Andere Waren aus Leder, zu technischen Zwecken, keine Treibriemen und Förderbänder"
Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 62 cm langen, zweiteiligen Stab aus Kunststoff, - - mit einem am Stab befestigten, ca. 40 cm langen, schmalen Streifen aus Leder, - - mit einer an dem Streifen befestigten Nachbildung eines Pelzfells aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen mit einer Länge von ca. 7 cm, - - mit mehreren am unteren Ende der Nachbildung des Pelzfells angebrachten Lederstreifen mit einer Länge von jeweils ca. 11 cm, - die Spinnstoffe und die Lederstreifen sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Lederstreifen den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"