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1 Ergebnisse für "4602110090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

460211009080andere6%
DEBTI11243/26-14602110090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Korbmacherware mit Klappdeckel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus etwa 3 mm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die mittels Haltefäden aus Spinnstoff flächenförmig parallel aneinandergefügt wurden (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46, mithin Flächenerzeugnisse der Position 4601). Innen ist die gesamte Ware mit einem dünnen Vliesstoff ausgeschlagen. Für eine bessere Stabilität des Behältnisses ist der Boden und der Deckel zusätzlich mit einer Holzplatte sowie innen mit einem umlaufenden Metallring verstärkt. Alle Flächenerzeugnisse sind an den Rändern mit Gewebebändern aus Spinnstoffen eingefasst. Der Klappdeckel wird mittels Klettverschlüssen verschlossen.  Der Korb ist in folgenden Größen erhältlich: - 24,0 x 16,2 x 16,0 cm - 31,0 x 19,3 x 18,0 cm - 35,0 x 22,6 x 20,0 cm - 38,0 x 27,0 x 22,3 cm - 43,0 x 32,0 x 24,0 cm. Mit Ausnahme der kleinsten Größe sind alle Modelle an den beiden kurzen Seiten jeweils mit einem Tragegriff aus Spinnstoffen versehen. Insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung (Formgebung) bestimmen die Flächenerzeugnisse der Position 4601 den Charakter der zusammengesetzten Ware. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es um eine "Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".

DEBTI11248/26-14602110090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Korbmacherware mit Klappdeckel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus etwa 9 mm breiten, biegsamen Streifen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die mittels Haltefäden aus Spinnstoff flächenförmig parallel aneinandergefügt sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46, mithin Flächenerzeugnisse der Position 4601). Innen ist die gesamte Ware mit einem dünnen Vliesstoff ausgeschlagen. Für eine bessere Stabilität des Behältnisses ist der Boden und der Deckel zusätzlich mit Pappe bzw. einer Holzplatte sowie innen mit einem umlaufenden Metallring verstärkt. Alle Flächenerzeugnisse sind an den Rändern mit Gewebebändern aus Spinnstoffen eingefasst. Der Klappdeckel wird mittels Klettverschlüssen verschlossen.  Der Korb ist in folgenden Größen erhältlich: - 24,0 x 16,2 x 16,0 cm - 31,0 x 19,3 x 18,0 cm - 35,0 x 22,6 x 20,0 cm - 38,0 x 27,0 x 22,3 cm - 43,0 x 32,0 x 24,0 cm. Mit Ausnahme der kleinsten Größe sind alle Modelle an den beiden kurzen Seiten jeweils mit einem Tragegriff aus Spinnstoffen versehen. Insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung (Formgebung) bestimmen die Flächenerzeugnisse der Position 4601 den Charakter der zusammengesetzten Ware. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es um eine "Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".

DEBTI52696/24-14602110090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Waremuster handelt es sich um einen sogenannten Aufbewahrungskorb (Artikelnummer 377967). Das annähernd rechteckige, ca. 20 x 12 x 8 cm große Erzeugnis, besteht aus dünnen, biegsamen, ca. 2 mm starken Bambusstreifen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel mit Haltefäden aus Spinnstoffen aneinandergefügt, mit einem undichten Spinnstoffgewebe unterlegt sowie am Rand einem Spinnstoffband eingefasst sind (Matte der Position 4601). Der Boden des Korbes besteht aus Holzfaserplatte und der obere Rand ist zusätzlich im Inneren mit einem schmalen Pappstreifen verstärkt. Im Inneren ist der Aufbewahrungskorb mit einem naturfarbenen Spinnstoffgewebe ausgeschlagen. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges, der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamterscheinungsbildes durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korbmacherwaren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht handgearbeitet".

DEBTI37890/24-14602110090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Bambusrollo natur“ um ein 60 x 160 cm großes Zugrollo. Das nicht ausschließlich handgearbeitete Erzeugnis besteht aus dünnen, etwa 3 mm breiten, biegsamen, beigefarbenen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform parallel aneinandergelegt und mittels Spinnstoffgarnen miteinander verbunden sind (Ware der Pos. 4601). Am oberen Ende schließt die Ware mit zwei Holzleisten ab, die mit einer Arretierung für ein Zugband und Metallhaken zur Montage ausgestattet sind. Die Ware ist mit Montagematerial in einer klarsichtigen Kunststofffolie mit Pappeinleger verpackt. Der Charakter der Ware wird durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „andere Flechtstoffware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".

DEBTI32938/24-14602110090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine rechteckige, etwa 40 cm x 30 cm x 60 cm große Korbmacherware (sog. "62925 Wäschekorb aus Bambus 72 L natur mit Wäschesack rechteckig faltbar 4251548128541") mit abnehmbarem Deckel, Tragegriffen und einem herausnehmbarem Wäschesack. Das Erzeugnis besteht aus einem Korpus aus einer Matte in Form von parallel aneinandergefügten, mit Haltebändern aus Spinnstoff (Polyester) flächenförmig verbundenen (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46), etwa 1 cm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die Matte ist zusätzlich an den Rändern mit einem Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst. Der Deckel besteht ebenfalls aus parallel aneinander gefügten Bambusstreifen und ist mit Gewebebändern eingefasst. Der Korpus und der Deckel sind mit Spinnstoffschlaufen als Tragegriffe ausgestattet. In die Ware ist ein passend gearbeiteter, herausnehmbarer sog. Wäschesack aus einem wollweißen Gewebe (Baumwolle/Polyester-Gemisch) eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die aus Waren der Position 4601 hergestellte Ware den Charakter des zusammengesetzten Erzeugnisses. Eine Einreihung als Möbel in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da sog. Wäschekörbe zolltarifrechtlich nicht als Gebrauchsgegenstand der Ausstattung von Wohnungen, Hotels und dergleichen dienen. Das maschinell gefertigte Erzeugnis ist in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck, für den Verkauf an den Endverbraucher verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI