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1 Ergebnisse für "4805400000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480540000080Filterpapier und Filterpappe6%
DEBTI18675/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 250 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18701/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 500 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DE9805/12-14805300000

Bei dem als "Packseide in Bögen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig glattes, weder gestrichenes noch überzogenes Papier aus ungebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt ans Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, einem Aschegehalt von weniger als 8 GHT und einem Berstdruckindex nach Mullen von mehr als 1,47 kPa x qm/g. Das Papier wird in Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen als die der in den Positionen 4801 bis 4804 genannten Art, weder gestrichen noch überzogen, in Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, kein Wellenpapier, kein Testliner, Sulfitpackpapier" zur Codenummer 4805 30 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47956/25-24819400000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, charakterverleihend aus Papier (Abmessungen im flachliegenden, gefalteten Zustand etwa 15 cm x 21 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit Wassertieren und einer Meerjungfrauenflosse farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe (DEBTI 47956/25-1), Malbüchern (DEBTI 47956/25-3), Stickern aus Kunststofffolie (DEBTI 47956/25-4) und facettierten Kunststoffsteinchen (DEBTI 47956/25-5) in einem Polybeutel verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.

ATBTI2025000674-DEC4819400000

Rotes Sackerl aus Papier mit Nikoloklebeetikett einschließlich eines Zugbandes zum uneinsichtigen Verschließen verpackter Geschenke, mit den Maßen von ca. 35 x 21 cm. Die Ware wird als Geschenkverpackung für die österreichischen Festtage am 05. und 06. Dezember verwendet. Keine Ware der Position 9505. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI