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1 Ergebnisse für "4808400000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480840000080Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert6%
DEBTI18675/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 250 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18701/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 500 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DE14735/11-14808300000

Bei der als "Bogenpapier 300gr/qm" bezeichneten Ware handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach dem Untersuchungsergebnis um ein ungestrichenes Kartonpapier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem Anteil an Sulfatzellstoff von mehr als 80 GHT, beidseitig durch Prägen gemustert. Das Papier wird in rechteckigen Bogen (Format 787 x 1092 mm) eingeführt. Derartige Waren gehören als "anderes Kraftpapier, durch Prägen gemustert, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, keine Ware von der in der Position 4803 beschriebenen Art" zur Codenummer 4808 3000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEK/1023/05-14808900000

Bei der als "Bastel-Krepp" bezeichneten Ware handelt es sich um einen grünen, etwa 250 x 50 cm großen, aufgerollten Streifen eines gekreppten, in der Masse gefärbten Papiers aus chemischem Halbstoff aus Holz und mehr als 20 GHT Strohzellstoff, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 21 g (nicht klimatisiert). Das Krepppapier ist in einem klarsichtigen Polybeutel mit bedrucktem Klebeetikett verpackt und für Bastel- und Dekorationszwecke bestimmt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, gekreppt, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art" zum TARIC-Code 4808 9000 00.

DEBTI20393/26-14908900000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 55 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI