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1 Ergebnisse für "4811900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481190000080andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern6%
DE12181/16-14811900000

Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit warenbezogenen Hinweisen farbig bedruckten Stülpdeckelschachtel aus mit Papier beklebter Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Sieben rechteckige, durchnummerierte Zuschnitte aus Kartonpapier (Format DIN A4), die jeweils auf beiden Seiten oberflächengefärbt (sechs mit pinker Farbe und einer mit grauer Farbe) sind. Sie sind einseitig mit nummerierten Schneide-und Falzlinien, Buchstaben, schlagwortartigen Hinweisen (z. B. "START" und "nach außen falten / fold outwards") sowie dem Logo der Antragstellerin und einem Markenlogo bedruckt. 2. 500 rechteckige, etwa 1,2 x 1,3 cm große, beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung versehene Zuschnitte aus Papier (sog. Klebepads), die auf einen silikonisierten Streifen aus Papier aufgebracht, jeweils mit einem Schutzpapier abgedeckt und in einem Behältnis aus mit warenbezogenen Hinweisen farbig bedrucktem Papier beklebter Pappe mit Entnahmevorrichtung verpackt sind. 3. Ein beidseitig mit Text und Abbildungen bedruckter Zuschnitt aus Papier (Format DIN A4 quer, einmal auf etwa DIN A 5 gefalzt). Er enthält im Wesentlichen eine illustrierte Schritt-für-Schritt-Gebrauchsanleitung für die unter 1. und 2. beschriebenen Erzeugnisse sowie einen QR-Code, über den man mit einem Smartphone ein Anleitungsvideo aufrufen kann. Abbildung siehe Anlage. Die einzelnen unter 1. beschriebenen Zuschnitte sollen unter Zuhilfenahme der unter 2. und 3. beschriebenen Waren so zugeschnitten, gefaltet und miteinander verklebt werden, dass ein dreidimensionaler, etwa 34,0 cm hoher Pferdekopf entsteht, der als Wanddekoration in Innenräumen (z. B. im Wohnzimmer) verwendet werden soll. Derartige Waren gehören als "andere als in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannte Papiere, auf der Oberfläche gefärbt, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Zuschnitte aus Kartonpapier bestimmt wird.

DE11400/16-14811900000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen etwa 50,6 x 38,0 cm großen Bogen aus rot gefärbtem Papier, der einseitig mit einem blass silberfarbigen Punktemuster bedruckt ist. Er soll als Weihnachtsgeschenkpapier verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 00 0 des Zolltarifs.

DE11407/16-14811900000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um 16 rechteckige, rotfarbige Papierstreifen (Format etwa 54,4 x 2,1 cm, einmal auf 27,2 x 2,1 cm gefalzt), die beidseitig mit einem blass silberfarbigen Punktemuster bedruckt sind und um 8 rechteckige Papierstreifen (Format etwa 54,4 x 2,1 cm, einmal auf 27,2 x 2,1 cm gefalzt), die auf der Oberfläche beider Seiten einheitlich silber gefärbt sind. Abbildung siehe Anlage. Mit den Papierstreifen sollen verschiedenartige Papiersterne gefaltet werden. Sie sind in einer mit einer Faltanleitung bedruckten Pappverpackung mit Schuber aufgemacht. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche gefärbt und bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 00 0 des Zolltarifs.

DE24423/15-14811900000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel mit herausnehmbarer Einlage aus Wellpappe für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. 21 rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format etwa 17,7 x 14,8 cm), die einseitig mit Bildern von verschiedenen Meerestieren und Schneidelinien bedruckt sind. Die Bilder sollen mithilfe der unter 2. beschriebenen Ware ausgeschnitten werden. 2. Eine etwa 12,3 cm lange Schere aus Kunststoff. 3. Fünf rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format etwa 17,7 x 14,8 cm), die einseitig mit kindgerechten Malvorlagen in Form von schwarz-weißen Strichzeichnungen von Meerestieren vor farbigem Hintergrund bedruckt sind. Abbildung siehe Anlage. Die Zusammenstellung dient insgesamt dazu, Kindern grundlegende Techniken der Feinmotorik (hier: Schneiden und Ausmalen) zu vermitteln. Derartige Waren gehören als "andere als in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannte Papiere, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Menge durch die unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte bestimmt wird.

DE12864/15-14811900000

Bei der als "Geschenkpapier" bezeichneten Ware handelt es sich nach der vorgelegten Warenprobe und dem Untersuchungsergebnis um Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz, weder gestrichen noch überzogen, das auf beiden Seiten eine Oberflächenfärbung (einmal rot und einmal blau) aufweist. Das Papier wird nach den Angaben der Antragstellerin auf Rollen mit einer Breite von 1,0 m eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, auf der Oberfläche gefärbt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 00 0 des Zolltarifs.

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