DEBTI47956/25-24819400000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, charakterverleihend aus Papier (Abmessungen im flachliegenden, gefalteten Zustand etwa 15 cm x 21 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit Wassertieren und einer Meerjungfrauenflosse farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind.
Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe (DEBTI 47956/25-1), Malbüchern (DEBTI 47956/25-3), Stickern aus Kunststofffolie (DEBTI 47956/25-4) und facettierten Kunststoffsteinchen (DEBTI 47956/25-5) in einem Polybeutel verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.