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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE13021/16-14823908590

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. Eine etwa 5,0 x 3,5 x 1,5 cm (L x B x H) große Schachtel aus auf der Außenseite mit Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier, in der Art einer Streichholzschachtel mit herausschiebbarer Lade, die innen mit Warnhinweisen bedruckt ist. Die Schmalseiten der Schachtel sind mit Glitter verziert. Die Rückseite enthält warenbezogene Hinweise (z. B. Bestell-Nr., Verkaufspreis). Auf die Schauseite ist ein unregelmäßig zugeschnittener, einseitig mit der Abbildung eines geschmückten Tannenbaums bedruckter Zuschnitt aus beidseitig mit Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier geklebt, der mit vier im Rechteck angeordneten mit Ösen aus unedlem Metall verstärkten, kreisrunden Lochungen ausgestattete ist. 2. Vier etwa 4,5 cm lange, in Papier eingeschlagene Kerzen, die in die Lade der unter 1. beschriebenen Ware eingelegt sind. Abbildung siehe Anlage. Die Zusammenstellung soll in der Adventszeit in der Art eines "Adventskranzes" verwendet werden. Dabei sollen die unter 2. beschriebenen Kerzen in die entsprechenden Ösen der unter 1. beschriebenen Schachtel gesteckt werden. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier" zur Codenummer 4823 90 85 90 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert durch die unter 1. beschriebene Schachtel bestimmt wird. Bei der Schachtel handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papieranteile bestimmt wird.

DE15620/16-14823908590

Bei der als "Verkaufsdisplay für Smartphone Schutzhüllen" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 54 x 49 x 50 (L x B x H) großes Verkaufsdisplay aus bedruckter Pappe. Das Display besteht aus einem rechteckigen Korpus, der im Inneren in 8 Fächer (2 x 4) aufgeteilt ist. Auf der Kopfseite weist der Korpus eine unregelmäßig zugeschnittene Rückwand auf. Die Ware soll der Aufnahme sowie der Präsentation von 96 verpackten Smartphone Schutzhüllen (nicht Gegenstand dieser vZTA) im Einzelhandel dienen und soll dazu auf Verkaufstresen gestellt werden (somit kein Möbel). Das Verkaufsdisplay ist im Zeitpunkt der Einfuhr mit den Smartphone Schutzhüllen befüllt und in einem Transportkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe" zum TARIC-Code 4823 90 85 90.

DE14528/16-14823908590

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um zehn rechteckige, etwa 21 x 14,7 cm große Zuschnitte aus Pappe, die jeweils mit Ausstanzungen in den Umrisslinien verschiedener Motive (z. B. Hase, Meerjungfrau, Fee) versehen sind. Sie sollen als Schablone zur Herstellung sog. Airbrush- Bilder verwendet werden. Die Schablonen sind in einem bunt bedruckten Umschlag aus Kartonpapier mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe" zum TARIC- Code 4823 90 85 90.

DE12993/16-14823908590

Bei der vorgelegten, als "Zigarettenfiltertips" bezeichneten Waren handelt es sich um sog. Filter Tips in zylindrischer bzw. konischer Form (Länge x max. Durchmesser etwa 1,8 x 0,7 cm bzw. 2,6 x 0,8 cm), jeweils bestehend aus gerollten und miteinander verklebten Zuschnitten aus Kartonpapier. Die Erzeugnisse sollen bei selbstgedrehten Zigaretten als Ersatz für den Filter verwendet werden, um das Gelangen von Tabak in den Mund zu verhindern bzw. zu minimieren und sind zu jeweils 21 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zum TARIC-Code 4823 90 85 90.

DE18135/16-14823908590

Bei den vorgelegten, als "Zigarettenfiltertips" bezeichneten Waren handelt es sich um sog. Filter Tips in zylindrischer bzw. konischer Form (Länge x max. Durchmesser etwa 1,9 x 0,6 cm bzw. 2,1 x 0,7 cm), jeweils bestehend aus gerollten und miteinander verklebten Zuschnitten aus bräunlichem Kartonpapier. Die Erzeugnisse sollen bei selbstgedrehten Zigaretten als Ersatz für den Filter verwendet um und das Gelangen von Tabak in den Mund zu verhindern bzw. zu minimieren und sind zu jeweils 21 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zum TARIC-Code 4823 90 85 90.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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