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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

AT2016/0006594907001000

Selbstklebende, nicht entwertete Vignetten zur Anbringung an der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, als Nachweis zur Entrichtung der Autobahnbenützungsgebühr für Schweizer Autobahnen. (Angaben laut Antragsteller) „Steuerzeichen, nicht entwertet, gültig und zum Umlauf in dem Land vorgesehen, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen werden“.

DE3827/12-14907003000

Bei den als "Finnische Banknoten" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen sowie den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um Finnische Mark Banknoten verschiedener Nennwerte (z. B. "100 Fmk" oder "20 Fmk"), die in den Jahren 1918, 1922, 1963 und 1976 von der Finnischen Zentralbank als gesetzliche Zahlungsmittel herausgegeben wurden. Seit der Einführung des Euro (EUR) als Währung in Finnland am 01.01.2002 handelt es sich bei den Waren nicht mehr um gesetzliche Zahlungsmittel. Derartige Waren gehören als "Banknoten" zur Codenummer 4907 0030 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEB/2339/08-64909001000

Bedruckte oder illustrierte Postkarte, aus dem sog. "Bratz Babyz Storybook Collection Themed"-105596X2E5. Bei dem vorliegenden Druckerzeugnis handelt es sich um einen Zuschnitt aus Papier (Format etwa 10,3 x 23,7 cm, dreimal auf das Format 7,8 x 5,2 cm gefalzt), der auf der einen Seite mit dem für eine Verwendung als Postkarte erforderlichen Aufdrucken (Anschrift des Empfängers, aufgedruckter Rahmen für eine Briefmarke) und auf der anderen Seite mit einem noch durch hand- oder maschinenschriftliche Eintragungen (z.B. Name, Adresse, persönliche Angaben zum Kaufverhalten) zu ergänzenden Registriervordruck, der gleichzeitig zur Teilnahme an monatlich stattfindenden Gewinnziehungen des Herausgebers berechtigt, bedruckt ist. Das Druckerzeugnis ist gemeinsam mit einer Broschüre und einem Aufkleber in einem mit Warnhinweisen bedruckten, klarsichtigen Kunststoffbeutel verpackt, der zusammen mit einer Puppe und einer Spielzeugbürste in eine in ein Buch integrierte Kunststoffziehverpackung (all diese nicht Gegenstand dieser Auskunft, da es sich mangels gemeinsamen Bedarfs weder um eine Warenzusammenstellung gem. AV 3 noch um eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 handelt) eingelegt ist. Derartige Waren gehören als "bedruckte oder illustrierte Postkarten" zur Codenummer 4909 0010 00 0 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/976/08-149090010

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine etwa 12 x 17 cm große Postkarte des Kunstverlags Brück & Sohn, Meißen. Sie ist auf der Vorderseite mit sechs unterschiedlichen Fotografien (Ansichten der Stadt Meißen, Meißner Porzellan) und der Aufschrift "Meissen" farbig bedruckt und auf der Rückseite mit einem für die Verwendung als Postkarte erforderlichen Aufdruck sowie kurzen Informationen zu den vorderseitig abgedruckten Fotos versehen. Derartige Waren gehören als "bedruckte oder illustrierte Postkarten" zur Unterposition 4909 0010 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/238/04-14909001000

Bei der als "Lenticular Card" bezeichneten Ware handelt es ich um eine Postkarte (Größe etwa 14,7 x 10,4 cm) aus Papier, die auf der Vorderseite mit den Logos der Mast - Jägermeister AG, Wolfenbüttel, und der Rockgruppe HIM bedruckt sowie mit einer quergeriffelten durchsichtigen Kunststofffolie überzogen ist. Die Riffelfolie bewirkt, dass je nach Blickwinkel die verschiedenen Motive sichtbar werden. Auf der Rückseite ist die Postkarte neben den Logos mit einem für ihre Verwendung erforderlichen Aufdruck versehen. Derartige Waren gehören als "bedruckte oder illustrierte Postkarten" zur Codenummer 4909 0010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI