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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI17313/26-149119900

Es handelt sich um Magnetfolien, deren Oberflächen einseitig mit einer bedruckten Kunststofffolie gleicher Größe mit der Darstellung von dreidimensionalen Würfeln beklebt sind. Die sog. Basisblöcke sind je nach Ausführung einfarbig (natur) oder in vier verschiedenen Farben als Einer, Zehner, Hunderter oder Tausender dargestellt. Sie dienen nach dem Anbringen an einer magnetisch haftenden Oberfläche, z. B. im Klassenzimmer, als Demonstrationsmaterial für den Zahlenraum bis 1000. Ein Zehnerbasis-Satz besteht aus 25 Einerwürfeln, 12 Zehnerstangen, 12 Hunderterplatten und 5 Tausenderblöcken. Er ist in einem Pappkarton mit Produktaufkleber verpackt. Der Hauptzweck der Erzeugnisse wird durch die Aufdrucke, die sie tragen, bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Bei den Magnetfolien handelt es sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die bedruckten Kunststofffolien bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zum TARIC-Code 4911 99 00 00.

DEBTI26405/26-149119900

Nach den vorgelegten Unterlagen und den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Abmessungen etwa 18,2 x 25,7 cm), der einseitig neben einem Firmenlogo, zwei Barcodes und kurzen, begleitenden Texten in englischer Sprache im Wesentlichen mit einem alphanumerischen Code (sog. Lizenzaktivierungscode) zur Freischaltung einer Software bedruckt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als von den Unterpositionen (HS) 4911 10 bis 4911 91 erfasste" zur Unterposition 4911 99 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15888/26-149119900

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus: 1. einem farbigen Bilddruck (Motiv: Blutkreislauf des Menschen), der aus 10 spezifisch konturierten Teilstücken zusammengesetzt wird, 2. einem rechteckigen Zuschnitt (Abmessungen: etwa 17 cm x 28 cm), der beidseitig mit Begriffen zum Pfortadersystem (deutsch und englisch) bedruckt ist, 3. 15 rechteckigen Streifen (Abmessungen: 2,5 cm x 17 cm bzw. 22 cm), die beidseitig mit einem Begriff zum Blutkreislauf (deutsch und englisch) bedruckt sind, 4. einem rechteckigen, unbedruckten, beschreibbaren Zuschnitt (Abmessungen: etwa 5,5 cm x 24,5 cm), der so perforiert ist, dass 10 Pfeile herausgetrennt werden können, 5. einem broschierten Druckerzeugnis (DIN A4, 27 Seiten, Klammerheftung, sog. Handreichung für den Unterricht), das mit zum Lesen bestimmten Texten, Lückentexten und Abbildungen zum Thema Blutkreislauf - deutsch und englisch) bedruckt ist. Die unter den Nrn. 1 bis 4 beschriebenen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einer Lage aus einer flexiblen dauermagnetischen Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie überzogen (Nr. 1), beidseitig mit einer bedruckten Kunststofffolie überzogen (Nrn. 2 und 3) bzw. einseitig mit einer weißen Kunststofffolie überzogen sind (Nr. 4). Die Erzeugnisse sind in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen als Lehrmaterial für den Schulunterricht zur Veranschaulichung des Blutkreislaufs des Menschen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch die bedruckten Magnetfolienerzeugnisse bestimmt wird (Nrn. 1 – 3). Diese stellen sich jeweils als aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Innerhalb der Position 4911 sind weder der unter 1. beschriebene Bilddruck noch die unter 2. und 3. beschriebenen anderen Drucke charakterbestimmend, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt.  Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16120/26-14911990000

Es handelt sich um eine handelsübliche Parkscheibe aus Kunststoff mit den Abmessungen von etwa 10,5 x 17,0 x 0,7 cm, die mit den zum Anzeigen des Parkbeginns (= Ankunftszeit) erforderlichen Aufdrucken versehen ist. Die Parkscheibe ist auf der Schauseite mit zwei Saugnäpfen ausgestattet, die als Halterungen dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zum TARIC-Code 4911 9900 00.

DEBTI10385/26-149119900

Es handelt sich um zwei unterschiedlich gestaltete Gartenstecker aus furnierter Faserplatte aus Holz (laut Angabe des Antragstellers: Paulownia-Holz). Sie bestehen aus einem angespitzten Stab mit vier daran angebrachten Schildern. Das oberste Schild ist in Form eines stilisierten Hauses mit dem Aufdruck "Lieblingsgarten" und weiteren Verzierungen (Blumen und Fenstern) versehen. Die anderen Schilder sind in Form von Pfeilen gestaltet und enthalten im Wesentlichen aufgedruckte Sprüche oder Hinweise wie "Lade Freunde ein" oder "Entspanne dich". Die Rückseiten der Gartenstecker sind jeweils neutral gehalten. Die Waren sollen als Gartendekoration verwendet werden. Abmessung (LxBxH): etwa 39 cm x 2 cm x 105 cm.  Abbildung siehe Anlage. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Waren als Dekorationsartikel ist der Aufdruck nicht nur nebensächlicher Art (somit keine Waren des Kapitels 44). Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als solche der vorgenannten Unterpositionen (KN)" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI