DEBTI11861/26-159119099
Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage,
- annähernd quaderförmig; oben, unten und an den Seiten teilweise offen sowie mit unter-
schiedlich gearbeiteten Seitenflächen, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 45 / 64,5 cm
x 40 cm x 10 cm,
- aus Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, die Gewebe sollen laut Antrag mit
Polyamid beschichtet sein, eine Beschichtung ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht
wahrnehmbar,
- an den unteren Rändern mit jeweils zwei in Art von Tunneln angenähten Zuschnitten und an den
oberen Rändern zu einem Tunnel bzw. zwei Tunneln umgeschlagen und festgenäht (somit
konfektioniert),
- soll laut Antrag als Transport- und Aufbewahrungstasche für Sortier- und Förderanlagen
verwendet werden,
- stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im
Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist,
- weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine
Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, somit keine Ware des Abschnitts XVI.
"Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,
andere als in den Unterpositionen (KN) 5911 1000 bis 5911 9091 genannte"