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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14802/26-152053200

Garn, Foto siehe Anlage - laut Antrag: -- aus Baumwolle, -- gezwirnt (mit einer S-Drehung als letzter Drehung), mit einem Titer von Nm 0,52 (19.231 dtex), -- aus rohen bzw. gefärbten nicht gekämmten Fasern, -- mit einem Titer der einfachen Garne von Nm 17 (588 dtex), -- auf konischen Spulen, - stellt sich weder als Bindfaden, noch als Nähgarn und auch nicht in Aufmachung für den   Einzelverkauf dar.  "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder  mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, gezwirnt, aus nicht gekämmten Fasern,  mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger  als 232,56 dtex"

DEBTI12093/23-152053200

Garn, Foto siehe Anlage - aus laut Antrag Baumwolle, - gezwirnt, mit einem Titer von laut Antrag Nm 0,52 (19.231 dtex), somit keine Ware der Position 5607, - aus rohen bzw. gefärbten laut Antrag nicht gekämmten Fasern, - mit einem Titer der einfachen Garne von laut Antrag Nm 17 (588 dtex), - laut Antrag auf konischen Spulen (= nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf). "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder  mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, gezwirnt, aus nicht gekämmten Fasern,  mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger  als 232,56 dtex"

DE24732/10-15209220000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite laut Antrag von ca. 159 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 100% Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 298 g, -- gebleicht, -- in 4-bindiger Köperbindung. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gebleicht, in 4-bindigem Köper"

DE11947/14-16912005010

Keramischer Haushaltsartikel für den Tischgebrauch, sog. Dose (Art. 5202200), Foto siehe Anlage, - in Form einer cremeweißen, lasierten, zylinderförmigen Dose mit abnehmbarem Deckel, - in den Abmessungen: mit einem größten Durchmesser von ca. 8 cm und einer Höhe von ca. 7 cm, - der Deckel ist verziert mit vier kleinen Löchern, durch die ein Spinnstofffaden im Kreuzstich geführt ist, - in zwei verschiedenen Ausführungen; außen mit einer imitierten Holzstruktur, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus feinen Erden (lt. Antrag), - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand bei Tisch oder in der Küche wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstand in die Position 6913. "Keramischer Haushaltsartikel (Dose), aus feinen Erden, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI