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1 Ergebnisse für "5402490090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

540249009080andere6%
DE1959/14-15402490090

Garn, sog. Saran-Garn, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Pappe aufgewickelt, - mit einem Gewicht (einschließlich Spule) von ca. 4446 g, - aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Saran (Polyvinylidenchlorid), - mit einem Titer von unter 10.000 dtex (laut Antrag: 1200 dtex; somit kein Bindfaden), - ungezwirnt (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn), - ungedreht, - nicht texturiert. "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderes als in den Unterpositionen 5402 11 bis 5402 20 genannte, nicht texturiert, ungezwirnt, ungedreht, anderes als in den Unterpositionen 5402 44 bis 5402 48 und in den TARIC-Codes 5402 4900 30 bis 5402 4900 70 genannte"

AT2007/0009285402490090

Garn - bestehend aus 60 synthetischen Einzelfilamenten auf Polyphenylensulfidbasis, - ungezwirnt und ungedreht, - rohweiss, glänzend und nicht texturiert, - im Querschnitt kreisrund, - mit einem Gesamttiter von 245 dtex, - aufgrund der Aufmachung (Industriespule) nicht für den Einzelverkauf bestimmt.

DEBTI21133/25-15702490090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe, somit keine Ware der    Position 5705, - aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - mit einer Aufhängeschlaufe versehen,         - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein  Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus  Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

DEBTI53390/24-15702490090

Fußbodenbelag, sog. Badematte Classico mit Bordüre, Art. 10000811, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 10 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 70 cm, - aus einem Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein  Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus  Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

DEBTI38927/24-15702490090

Fußbodenbelag, sog. Badematte, Art.-Nr. 109078, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 60 cm, - aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 %   Baumwolle, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5702 99, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert,  kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbe-  lag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI