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1 Ergebnisse für "5509690000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

550969000080andere6%
DEF/1519/06-15509590000

Garn (lt. Antrag: "Spezialgarn �Bekitex' BK NM 50/2; Art. 019 5000") - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung (damit kein Nähgarn der Pos. 5508), - aus (lt. Antrag) 80 GHT synthetischen Spinnfasern (Polyester) und 20 GHT Metallfasern; die Polyester-Spinnfasern sind insbesondere nach Umfang (Gewicht) und optischem Erscheinungsbild charakterbestimmend; die antistatische Wirkung der Metallfasern tritt demgegenüber zurück, - Titer: weniger als 10.000 dtex (damit kein Bindfaden der Pos. 5607), - auf Spulen mit einem Gewicht, einschließlich Spule, von ca. 0,5 kg (= nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf)

DEBTI6464/21-195051010

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich bei dem Artikel 550960000107 um Schneekugeln in zwei verschiedenen Ausführungen (zweite Ausführung nicht Bestandteil dieser vZTA-Position). Das ca. 6,5 x 6,5 x 8,5 cm große Erzeugnis besteht aus einem runden Sockel aus sogenanntem Polystone, auf den eine klarsichtige Kugel aus Glas gesetzt ist, welche mit einer klaren Flüssigkeit sowie Schnee imitierenden Partikeln befüllt ist. Der Sockel ist jeweils weiß mit silbernen Sternen gestaltet. Im Inneren der Kugel befindet sich eine betende Engelsfigur (Verkündigungsengel). Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen nach althergebrachter Tradition der Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Insbesondere hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung als Schüttelkugel bestimmt das Glas den Charakter der Ware. Nach den ergänzenden Angaben sind zwei Figuren je Motiv in einem Karton (nicht für den Einzelverkauf) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsartikel, aus Glas".

DEBTI6464/21-270139900

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich bei dem Artikel 550960000107 um Schneekugeln in zwei verschiedenen Ausführungen (weitere Ausführung vZTA DEBTI-6464/21-1). Das ca. 6,5 x 6,5 x 8,5 cm große Erzeugnis besteht aus einem runden Sockel aus sogenanntem Polystone, auf den eine klarsichtige Kugel aus gewöhnlichem Glas gesetzt ist, welche mit einer klaren Flüssigkeit sowie Schnee imitierenden Partikeln befüllt ist. Der Sockel ist jeweils weiß mit silbernen Sternen gestaltet. Im Inneren der Kugel befindet sich eine Engelsfigur, welche ein Herz in der rechten Hand hält. Eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505 kommt auf Grund der neutralen Gestaltung sowie des fehlenden Bezugs zum Weihnachtsfest (kein Verkündigungsengel) nicht in Betracht. Insbesondere hinsichtlich der Bedeutung als Schüttelkugel bestimmt das Glas den Charakter der Ware. Nach den ergänzenden Angaben sind zwei Figuren je Motiv in einem Karton (nicht für den Einzelverkauf) verpackt (somit keine Warenzusammenstellung). Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas".

DEBTI3678/26-15109900000

Handarbeitsset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Garnen und fünf Stricknadeln, - gemeinsam den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs   zusammengestellt, - Garne: -- vier "Knäuel", jeweils: -- mit einer bedruckten Pappbanderole versehen, jeweils: -- mit einer Länge von laut Antrag ca. 210 m, -- bedruckt bzw. gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  -- laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die    Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Gewicht von 50 g, damit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607), - fünf Stricknadeln, in einem Papierumschlag verpackt, jeweils: -- mit einer Länge von ca. 20 cm und einem Durchmesser von ca. 2 mm, -- zum Handgebrauch, -- aus Holz (laut Antrag Bambus), - soll laut Antrag zum Stricken von Socken verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Lauflänge/Gewicht) bestimmen die Garne den   Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als  85 GHT"

DEBTI3692/26-15109900000

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 420 m und einem Gewicht von   100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  - laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die   Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als   85 GHT"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI