DEBTI1299/24-1956075030
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um verschiedenfarbige "Rundgeflechte",
- jeweils in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58,
- mit einem Durchmesser von ca. 2 mm,
- aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern (Polyester),
- augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex aber weniger als 50.000 dtex.
Insgesamt acht Rundgeflechte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-18, DEBTI-1299/24-20 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Bindfäden sollen mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden.
Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind.
Die einzelnen Bestandteile (hier: bunte Rundgeflechte) sind daher getrennt einzureihen.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einemTiter von weniger als 50.000 dtex" eingereiht.