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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE13784/16-16006349000

Schlauchgewirke, sog. Poly Strick Schal, Art. RSA0503SP, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 92 cm x 73 cm - aus ca. 0,6 mm dicken, musterbildend bedruckten Kuliergewirken aus lt. Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - lediglich geschnitten und ohne Randbefestigung (nicht konfektioniert; damit kein Bekleidungszubehör der Position 6117), - wird in mehrfachen Rundungen in der Art eines Schals um den Hals getragen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt, nicht für Vorhänge und Gardinen"

DE10465/16-16006349000

Kuliergewirke, sog. Sharktec-Aviator-Innenhand, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten (nicht konfektioniert), mit den Abmessungen von ca. 32 cm (Breite) x 52 cm (Länge), - aus Garnen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern; keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - musterbildend (Innenhand-Aufdruck) mit Kunststoff (laut Untersuchungsergebnis Silikon) bedruckt, - nicht für Vorhänge und Gardinen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt, nicht für Vorhänge und Gardinen"

DE5634/16-16006349000

Textillaminat, sog. Stoff , Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von über 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem buntgewirkten Kuliergewirke aus laut Antrag 88 % Polyacryl, 3 % Nylon (beides synthetische Chemiefasern) und 9 % Baumwolle, --- einseitig musterbildend mit metallisierter Farbe bedruckt (somit keine Meterware der Position 5907), --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- nicht für Vorhänge und Gardinen, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Kuliergewirke aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - wird laut Antrag zur Herstellung von Schuhen eingesetzt, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende, bedruckte Kuliergewirke den Charakter der Ware. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt, anderes als für Vorhänge und Gardinen"

DE14776/15-16006349000

Textillaminat, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 125 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem bedruckten Kuliergewirke aus überwiegend synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester) und metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polyester) der Position 5605, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- nicht für Vorhänge und Gardinen, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gebleichten Gewebe in Leinwandbindung aus laut Antrag Baumwolle, - im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt, anderes als für Vorhänge und Gardinen"

DE4136/15-16006349000

Textillaminat, sog. Kragenmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 110 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Kuliergewirke aus überwiegend synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl) und Wolle, ---- einseitig musterbildend mit metallisierter Farbe bedruckt, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend; nicht für Vorhänge und Gardinen, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gefärbten Gewebe in Köperbindung aus laut Antrag Baumwolle, - laut Antrag zur Herstellung von Schuhen, - im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt, anderes als für Vorhänge und Gardinen"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI