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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI46090/25-16108920000

Einteilige Unterwäsche, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 75 % Polyamid und 25 % Elasthan   (beides synthetische Chemiefasern), - den Rumpf bedeckend und unmittelbar auf der Haut zu tragen, - mit schmalen, längenverstellbaren Trägern (sog. Spaghettiträger), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Brustbereich mit innen angenähten, die natürliche Form der Brust nachzeichnenden   Polstern von konvexer Form; aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung, - im unteren Teil in der Art eines Slips gearbeitet; mit einem Schrittfutter und einer Schritt-   öffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder   zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Frauen, andere als in den Unterpositionen (HS) 6108 11 bis  6108 39 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI20720/25-16108920000

Bademantel, Größe M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben,  - laut Antrag in einem Folienbeutel mit Einleger verpackt, - aus ca. 2,7 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe-   tische Chemiefasern), - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 115 cm), - mit Schalkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis   (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI11584/24-461089200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine den Hausmänteln bzw. Morgenmänteln ähnliche Ware, die aus rosafarbenen, durchscheinenden, satinartigen Gewirken, augenscheinlich aus synthetischen Chemiefasern zusammengenäht (damit konfektioniert) ist. Der Mantel reicht über die Hüfte bis zum Oberschenkel (Rückenlänge: ca. 76 cm) und weist eine durchgehende Öffnung an der Vorderseite ohne Verschluss (unisex, somit Frauenkleidung) sowie kurze Ärmeln auf. Die Ärmelenden sind mit einem Streifen aus Raschelspitze aus Gewirken verziert. Im Rücken ist die Ware mit zwei Gürtelschlaufen versehen und im Nackenbereich sowie an den Rändern der Öffnung mit einem ca. 4,5 cm breiten Gewebeband eingefasst. Der untere Rand ist gesäumt. Auch der beigefügte Bindegürtel besteht aus einem ca. 4 cm breiten Gewebeband. Die Ware wird aufgrund des Schnitts und des Materials üblicherweise im häuslichen Bereich über der Unterwäsche oder der Nachtwäsche getragen und kennzeichnet sich somit als Hausmantel. Im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke als charakterverleihend anzusehen. Es handelt sich nicht um ein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3  zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil der Hausmantel aufgrund seiner Größe auch von Menschen getragen werden kann.  Die Ware bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), eine Unterhose (Position 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, Position 8), einem Gleichrichter (Position 9), einer Fernbedienung (Position 10) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich sind derartige Erzeugnisse als "Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken  oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern" einzureihen.

DEBTI11562/24-461089200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine den Hausmänteln bzw. Morgenmänteln ähnliche Ware, die aus rosafarbenen, durchscheinenden, satinartigen Gewirken, augenscheinlich aus synthetischen Chemiefasern zusammengenäht (damit konfektioniert) ist. Der Mantel reicht über die Hüfte bis zum Oberschenkel (Rückenlänge: ca. 76 cm) und weist eine durchgehende Öffnung an der Vorderseite ohne Verschluss (unisex, somit Frauenkleidung) sowie kurze Ärmeln auf. Die Ärmelenden sind mit einem Streifen aus Raschelspitze aus Gewirken verziert. Im Rücken ist die Ware mit zwei Gürtelschlaufen versehen und im Nackenbereich sowie an den Rändern der Öffnung mit einem ca. 4,5 cm breiten Gewebeband eingefasst. Der untere Rand ist gesäumt. Auch der beigefügte Bindegürtel besteht aus einem ca. 4 cm breiten Gewebeband. Die Ware wird aufgrund des Schnitts und des Materials üblicherweise im häuslichen Bereich über der Unterwäsche oder der Nachtwäsche getragen und kennzeichnet sich somit als Hausmantel. Im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke als charakterverleihend anzusehen. Es handelt sich nicht um ein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3  zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil der Hausmantel aufgrund seiner Größe auch von Menschen getragen werden kann.  Die Ware bildet mit einer Sexpuppe (DEBTI-11562/24-1), einer Perücke (DEBTI-11562/24-2), einem Handtuch (DEBTI-11562/24-3), eine Unterhose (DEBTI-11562/24-5), einem Paar Handschuhe (DEBTI-11562/24-6), einem Kamm (DEBTI-11562/24-7) und einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, DEBTI-11562/24-8)  ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich sind derartige Erzeugnisse als "Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern" einzureihen.

DEBTI31018/24-16108920000

Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Art. 364791, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Gewirken und bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen   gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag jeweils 100 % synthetischen Chemiefasern;   im Bereich der Büste zusätzlich gefüttert, - den Rumpf bedeckend und unmittelbar auf der Haut zu tragen, - mit ca. 0,9 cm breiten, elastischen, längenverstellbaren Trägern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ausgearbeiteten, gepolsterten Büstenteilen; aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung, - im unteren Teil in der Art eines Slips gearbeitet; mit einem Schrittfutter und einer Schrittöffnung mit   Druckknopfverschluss, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder   zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Frauen, andere als in den Unterpositionen (HS) 6108 11 bis  6108 39 genannte, aus Chemiefasern"

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1 095 HS4

vZTA

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