DEBTI26116/17-16302999090
Wäsche zur Körperpflege, sog. Bade-Massage-Handschuh, Hanf/Sisal, Beige-Braun, Foto siehe Anlage,
- an einer bedruckten Pappbanderole befestigt,
- in der Art eines Fausthandschuhs mit ausgearbeiteten Daumen, in den Abmessungen (L x B): ca. 20 cm x 17 cm,
- mit einer dreilagig gearbeiteten Vorderseite (Massageseite), bestehend aus:
-- einem zweilagigen Flächenerzeugnis:
--- mit einer charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus laut Untersuchungsergebnis einem buntgewirkten
Kuliergewirke aus Sisal und Polyethylen-Monofilen (synthetische Chemiefasern); dabei können die
Antragsangaben von 90 % Sisal und 10 % Polyethylen als zutreffend angesehen werden,
--- mit einer Innenlage aus Vliesstoff aus Spinnstoffen,
-- unterlegt mit einem einfarbigen Gewirke aus Spinnstoffen,
- mit einer Rückseite aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 6001:
-- mit einer charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus laut Untersuchungsergebnis einem einfarbigen
Schlingengewirke mit einem Grund aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus Polyesterfasern
(synthetische Chemiefasern) und Baumwolle; dabei können für den Flor die Antragsangaben von 65 % Polyester
und 35 % Baumwolle als zutreffend angesehen werden,
-- mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus einem undichten Kettengewirke,
- am unteren Rand mit einem schmalen Band aus Geweben aus Spinnstoffen eingefasst und zu einer Schlaufe
gelegt, die die Aufhängevorrichtung bildet,
- durch Zusammennähen konfektioniert,
- die Ware ist waschbar und dient zum Massieren bzw. Einseifen beim Baden oder Duschen, stellt sich damit
als Wäsche zur Körperpflege dar und ist u. a. deshalb kein Handschuh der Position 6116,
- sowohl die Vorderseite als auch die Rückseite bestehen u. a. aufgrund der geringen Baumwollanteile in den
entsprechenden Flächenerzeugnissen nicht aus Frottierware aus Baumwolle, u. a. somit keine Ware der
Unterposition 6302 6000,
- im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang sind das Kuliergewirke aus Sisal und das Schlingengewirke
aus Polyester gleichermaßen von Bedeutung; somit verleiht keiner der beiden Gewirke der Ware ihren
wesentlichen Charakter, die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen
(6302 93 / 6302 99) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
"Wäsche zur Körperpflege (Bade-Massage-Handschuh), aus Spinnstoffen, aus Sisal"