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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI48176/25-16304920090

Türstopper, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd zylinderförmig, mit einem Durchmesser von 16 cm und einer Höhe von 17 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Abschluss mit einer Schlaufe aus Geweben, -- mit einem Aufdruck und aufgenähten, teilweise bedruckten Zuschnitten aus Geweben verziert, -- mit Sand und Spinnstoffen gefüllt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll als Türstopper verwendet werden, - u. a. aufgrund der Verwendung keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus-   stattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Türstopper), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI20549/25-163049200

Untersetzer, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger aufgemacht, -- von annähernd runder Form, mit einem Durchmesser von 12 cm, -- aus einem ca. 1,2 cm dicken Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (Seil) aus     Baumwolle sowie einer Seele aus Spinnstoffen; mit einem ca. 1 cm breiten Rand aus     pflanzlichen Flechtstoffen (Maisblätter), -- spiralförmig zusammengenäht (somit konfektioniert), -- dient als Untersetzer für Gläser bei Tisch, - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich   aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit   weder Tischwäsche der Position 6302, noch Ware der Position 6307 und auch nicht vom   Warenkreis der Position 5609 umfasst, - im Hinblick auf den Umfang bestimmt die Baumwolle den Charakter der Ware. "Andere Ware zur Innenausstattung (Untersetzer), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle"

DEBTI15004/25-16304920090

Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut   Antrag 80 cm x 90 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 49 cm x 41 cm großen Öffnung, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - entlang der Öffnung mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen, - mit einer mittels Druckknöpfen abtrennbaren, zweilagig gearbeiteten Auflage in den Abmes-   sungen von ca. 64 cm x 51 cm: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag    90 % Baumwolle und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Innenlage aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff    (laut Antrag Polyurethan) überzogenen Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle    und 20 % Polyester, -- an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus bedruckten    Gewirken versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaf-   fenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innen-   ausstattung dar, - im Hinblick auf den Verwendungszweck und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe    und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch   die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position   9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI15010/25-16304920090

Auflage für Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit teilweise abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von    laut Antrag 63 cm x 52 cm, - zweilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag      100 % Baumwolle -- mit einer Innenlage aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie     aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag      80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasen), - an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus einfarbigen    Geweben versehen, - in den Ecken mit Druckknöpfen zur Befestigung an einem dafür vorgesehenen Wickelauflagen-   bezug (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug auf eine sog. Wickelauflage gelegt und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit,    den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenaus-   stattung dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen    Charakter, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6304 91. "Ware zur Innenausstattung (Auflage für Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware  der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI22800/24-16304920090

Überwurf, sog. Überwurf für Sofa oder Bett, Art. 339771, Foto siehe Anlage, - mit einer umgebundenen Schleife mit aufgezogener, bedruckter Pappkarte versehen, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 130 cm x 170 cm, - aus bis zu ca. 4 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, buntgewebten Geweben aus laut Antrag   88 % Baumwolle und 12 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten mit geknoteten   Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - auf der Schauseite mit zwei, jeweils über die gesamte Breite aufgenähten Borten mit geknoteten   Fransen verziert, - aufgrund der Ausstattung keine Ware der Position 6301, - dient laut Antrag als Überwurf für ein Sofa oder Bett; aufgrund der Abmessungen kein Bettüberwurf der   Unterposition (HS) 6304 19. "Andere Ware zur Innenausstattung (Überwurf), aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem  Batik-Verfahren handbedruckt"

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1 095 HS4

vZTA

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