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1 Ergebnisse für "6304930010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630493001080aus Vliesstoffen6%
DEBTI12554/26-16304930010

Platzset, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 37,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten   Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern,  - mit Aufdrucken verziert, - soll als Platzset für z. B. Teller bei Tisch verwendet werden; wird insbesondere wegen des   Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungs-   zwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302.  "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI12528/26-16304930010

Tischset, Foto siehe Anlage, - annähernd rund (somit konfektioniert); mit einem Durchmesser von ca. 32 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten   Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (aus laut Antrag 100 % Polyester), somit keine Ware   aus Filz, - mit ausgestanzten, österlichen Motiven gestaltet, - dient als dekorativer Untersetzer für z. B. Gläser, Vasen oder Teller bei Tisch; wird insbesondere   wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Ver-   wendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Andere Ware zur Innenausstattung (Tischset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus  Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI8185/26-16304930010

Sitz- und Arbeitsunterlage, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; u. a. damit keine Ware der Position 5602), mit einem   Durchmesser von ca. 25,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus ca. 0,5 cm dicken, genadelten und mit Bindemitteln bzw. Binde-   fasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),  - mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - soll laut Antrag als vielseitige Sitz- und Tischauflage verwendet werden; wird insbesondere   wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des   Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Ware der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung, aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als  in den Unterpositionen (HS) 6304 11 bis 6304 20 genannte, aus Vliesstoffen, aus synthetischen  Chemiefasern"

DEBTI49218/25-16304930010

Pinnwand, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 4-teiliges Set in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, -- bestehend aus vier quadratischen Zuschnitten; jeweils in den Abmessungen von 30 cm x 30 cm, -- aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthe-    tischen Chemiefasern (aus Polyester), somit keine Ware aus Filz, -- auf der Rückseite mit selbstklebenden Klettverschlussstreifen (sog. Hakenband) aus Samtge-    weben aus Spinnstoffen und sog. Kreppbandstreifen aus augenscheinlich Papier zur Be-    festigung an der Wand versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert,      - wird üblicherweise an der Wand befestigt und als Pinnwand verwendet, stellt sich damit weder   als Ware der Position 9403 noch als Ware der Position 9404 dar, - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus-   stattung, somit keine Ware der Postion 6307. "Andere Ware zur Innenausstattung (Pinnwand), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,   aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI48842/25-16304930010

Armlehnenbezug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 75 Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form; in den Abmessungen von ca. 80 cm x 35,8 cm, - aus einem Vliesstoff der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - durch längsseitiges Umschlagen und thermisches Fixieren des Randes einer Schmalseite sowie   von Teilen (etwas mehr als der Hälfte) des angrenzenden Längsseitenrandes bezugartig   zusammengefügt, - mit einem selbstklebenden Streifen aus Kunststoff (mit Abdeckpapier) ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag in Kliniken und Arztpraxen als Einmalbezug zum Abdecken von Armlehnen;   steht somit in einer Beziehung zu einem Möbel und kennzeichnet sich aufgrund der raumbe-   zogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Armlehnenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der  Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI