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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI45826/25-16304990099

Platzmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag:  -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus einem ca. 0,8 mm breiten, bandförmigen Geflecht aus verschiedenen, einfarbigen Streifen    aus synthetischer Spinnmasse (aus Polypropylen), mit einer augenscheinlichen Streifenbreite    von weniger als 5 mm (damit keine Ware des Kapitels 39) und Garnen aus augenscheinlich syn-    thetischen Chemiefasern, -- spiralförmig, teilweise überlappend zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird insbesondere wegen der Art des Geflechts und der Steifheit des Materials üblicherweise   nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innen-   ausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Streifen aus synthetischer Spinnmasse   der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus einem Geflecht aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"

DEBTI45823/25-16304990010

Platzmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff), -- am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und   kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine   Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

DEBTI20473/25-163049900

Pinnwand, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer Pinnwand, 5 Pinnwandnadeln und Befestigungs-    material, in einer Kunststofffolie verpackt, -- Pinnwand: --- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 30 cm, --- mit einer Schauseite aus Geweben aus Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53)      und einer Rückseite aus Pappe, --- mit einem Rahmen aus Holz (Kiefer), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird üblicherweise an der Wand befestigt, stellt sich damit weder als Ware der Position 9403 noch    als Ware der Position 9404 dar, - im Hinblick auf den Umfang sind das Gewebe und die Pappe gegenüber dem Holz charakter-   bestimmend, im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind das Gewebe und das Holz gegen-   über der Pappe charakterbestimmend und im Hinblick auf die Verwendung sind das Gewebe,    die Pappe und das Holz gleichbedeutend; insgesamt verleiht somit das Gewebe der Ware ihren    wesentlichen Charakter, - laut Antrag: -- 5 Pinnwandnadeln: --- ca. 2 cm lang, --- mit zugespitztem Schaft aus Stahldraht und kugelförmigen Kopf aus Holz ausgestattet, -- Befestigungsmaterial: --- in Form von zwei Ringschrauben aus unedlem Metall, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs    (Aufstecken von Nachrichten) zusammengestellt, - im Hinblick auf Umfang und Verwendungszweck bestimmt die Ware zur Innenausstattung   (Pinnwand) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Pinnwand), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,   andere als in den Unterpositionen (HS) 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

DEBTI44155/24-16304990099

Platzset, sog. Platzset/Dekounterlage, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben, - in einem Polybeutel verpackt, - rund; mit einem Durchmesser von laut Antrag 38 cm, - aus ca. 2,5 mm dicken, metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus gefalteten   und gedrehten Papiergarnen der Position 5308, die spiralartig mit metallisierten Streifen aus    synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen) umwickelt wurden; somit weder eine    Ware des Kapitels 46 noch des Kapitels 48, - in Flechttechnik abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher-   weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus-   stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus einem Geflecht aus metallisierten Garnen"

DEBTI38494/24-263049900

Akustikelement zur Schallabsorption, sog. Akustik-Paneele für Wand und Decke mit Bezugsstoff: Art. Woolly JA1025, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; in verschiedenen Größen, veranschaulicht durch ein annähernd   quadratisches Warenmuster in den Abmessungen (L x B) von ca. 49,5 cm x 49,5 cm, - mit einem ca. 4,5 cm breiten Kern aus augenscheinlich Vliesstoffen aus synthetischen Chemie-   fasern, - mit einem Rahmen aus laut Antrag Aluminium, - mit einer Bespannung aus buntgewebten Geweben (melierte Garne) aus laut Antrag 75 % Wolle   sowie 15 % Polyester und 10 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird in Innenräumen an Wänden oder der Decke befestigt und dient dazu, die Akustik zu   optimieren (damit keine Ware des Kapitels 94), - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus-   stattung, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewebe und die Vliesstoffe   aus Spinnstoffen (zusammen) gegenüber dem Aluminium charakterbestimmend; innerhalb der   Position 6304 verleihen insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild die Flächen-   erzeugnisse aus Wolle (Gewebe) gegenüber den Flächenerzeugnissen aus synthetischen   Chemiefasern (Vliesstoff) der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Akustikelement zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen,  keine Ware der Position 9404, andere als aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle"

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