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1 Ergebnisse für "6305329010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630532901080aus Vliesstoffen6%
DEBTI9695/26-16302329000

Bettwäsche (Kissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Abmessungen und Formen, jeweils zehn Stück in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite mit einer annähernd über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißver-    schluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu    entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs-   zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI9706/26-16302329000

Bettwäsche (Kissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- von quadratischer Form, mit Seitenlängen von 40 cm, jeweils fünf Stück in einem Polybeutel    verpackt, -- aus verschiedenen einfarbigen Geweben, auf der weißen Vorderseite aus 100 % Polyester    (synthetische Chemiefasern) und auf der farbigen Rückseite aus 100 % Baumwolle, -- an einer Seite mit einer annähernd über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißver-    schluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu    entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs-   zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche, - im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang sind die Gewebe aus synthetischen Chemie-   fasern und die Gewebe aus Baumwolle gleichbedeutend; somit ist keines der beiden Gewebe   maßgebend; die Kissenbezüge sind damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Unterpositionen (KN; 6302 3100 und 6302 3290) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unter-   position zuzuweisen. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI54473/24-16305321900

Sack zu Verpackungszwecken, sog. PP Big Bag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei Ausführungen (mit und ohne "Schürze" bzw. mit unterschiedlicher Trag-   fähigkeit), - in einem Polybeutel mit Papiereinleger verpackt, - annähernd quaderförmig; in den Abmessungen von laut Antrag 90 cm x 90 cm x 90 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag   Polypropylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm,  - eine Ausführung ist mittels Bindebändern und einer sog. Schürze aus einseitig mit einer    Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen   verschließbar, - am oberen Rand mit vier sog. Hebeschlaufen versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag dem Transport verschiedener Güter. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter,   aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

DEBTI32018/25-16302329000

Bettwäsche (Kopfkissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausfertigungen: --- quadratisch, in den Abmessungen von 40 cm x 40 cm, --- herzförmig, in den Abmessungen von 40 cm x 44 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift)    versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu    entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs-   zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI23797/25-16305339000

Sack zu Transport-/Verpackungszwecken, Foto siehe Anlage, - flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen (B x H) von ca. 33 cm x 48 cm, - aus laut Antrag Polypropylen, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem schlauchförmig gearbeiteten Drehergewebe mit Schussfäden aus Streifen aus     synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 5 mm (= Gewebe aus synthetischen    Spinnstoffen) und Kettfäden aus synthetischen Monofilen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Streifen aus synthetischer Spinnmasse von ca. 70 GHT, --- synthetischen Monofilen von ca. 30 GHT, - an einer Schmalseite offen und an der anderen Schmalseite umgeschlagen und zusammen-   genäht (somit konfektioniert), - am oberen Rand mit einem Tunnelzug versehen, - dient laut Antrag als Transport-/Verpackungssack von Anfeuerholz mit einem Fassungsvermögen    von max. 9,5 dm³ (Einfüllmenge: 5 dm³), u. a. somit kein flexibler Schüttgutbehälter, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position    6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI