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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/2975/04-16305339100

Sack zu Verpackungszwecken, sog. PP Gewebesack, Art. 516002, - aus einem 0,5 mm dicken Schlauchgewebe aus Streifen aus lt. Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm (somit keine Ware der Position 3923), - in den Abmessungen von 105 x 60 cm, - lt. Untersuchungsergebnis mit einem m²-Gewicht von 86 g, - an einer Schmalseite offen, dort und an der anderen Schmalseite durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - kennzeichnet sich aufgrund des Materials (Bändchengewebe), der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305.

DEF/2976/04-16305339100

Sack zu Verpackungszwecken, sog. PP Gewebesack mit Innensack, - aus einem 0,4 mm dicken Schlauchgewebe aus Streifen aus lt. Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, - in den Abmessungen von 50 x 85 cm, - lt. Untersuchungsergebnis mit einem m²-Gewicht des Gewebes von 76,7 g, - an einer Schmalseite offen, mit einem Innensack aus Kunststoffolie, der an den Schmalsei- ten mit dem Gewebe vernäht ist (somit konfektioniert), - kennzeichnet sich aufgrund des Materials (Bändchengewebe), der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - das Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse bestimmt nach Wert, Gewicht und im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Ware.

DEBTI23797/25-16305339000

Sack zu Transport-/Verpackungszwecken, Foto siehe Anlage, - flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen (B x H) von ca. 33 cm x 48 cm, - aus laut Antrag Polypropylen, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem schlauchförmig gearbeiteten Drehergewebe mit Schussfäden aus Streifen aus     synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 5 mm (= Gewebe aus synthetischen    Spinnstoffen) und Kettfäden aus synthetischen Monofilen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Streifen aus synthetischer Spinnmasse von ca. 70 GHT, --- synthetischen Monofilen von ca. 30 GHT, - an einer Schmalseite offen und an der anderen Schmalseite umgeschlagen und zusammen-   genäht (somit konfektioniert), - am oberen Rand mit einem Tunnelzug versehen, - dient laut Antrag als Transport-/Verpackungssack von Anfeuerholz mit einem Fassungsvermögen    von max. 9,5 dm³ (Einfüllmenge: 5 dm³), u. a. somit kein flexibler Schüttgutbehälter, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position    6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

DEBTI31907/24-16305331000

Sack zu Verpackungszwecken, sog. Sack aus Polyethylen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in rechteckiger Form, in verschiedenen Ausführungen (mit farblich abgesetzten sog. Einfüllkanten    in rot, schwarz/rot oder schwarz/grün/schwarz) und unterschiedlichen Abmessungen (L x B): von    28 cm x 36 cm bis zu 60 cm x 100 cm, -- aus ca. 0,6 mm dicken, durchbrochenen Gewirken (Kettengewirke) aus Streifen aus synthetischer    Spinnmasse (aus Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, -- zu einem Sack zusammengenäht; an einer Schmalseite mit einer Einfüllöffnung, die je nach    Ausführung mit oder ohne Zugband geschlossen werden kann, -- dient als Verpackungssack z. B. für Kartoffeln und Gemüse, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,   aus Streifen aus Polyethylen, aus Gewirken"

DEBTI40134/22-16305339000

Transportbeutel, sog. Mehrwegbehälter für Warentransport, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Abmessungen, veranschaulicht durch zwei Warenmuster in rechteckiger   Form (flachliegend); an den Seiten mit dreieckigen, von unten nach oben hin breiter werdenden   Einsätzen; in den max. Abmesssungen (H x B x T) von ca. 35 cm x 25 cm x 8 cm bzw.   59 cm x 35 cm x 14 cm, - aus einfarbigen, einseitig mit Kunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 aus   Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: aus Polypropylen) mit einer Streifenbreite   von weniger als 5 mm, somit keine Ware des Kapitels 39, - oben offen und mit einer Verschlussklappe versehen,  - zum Verschließen der Klappe und zur Größenregulierung mit diversen Klettverschlüssen   ausgestattet, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Mehrwegbehälter für den Hin- und Rücktransport von unterschiedlichen   Waren zwischen einem Zentrallager und Einzelhändlern, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort-   laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials, der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als   Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI