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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEF/4385/05-16305339900

Sack zu Verpackungszwecken, sog. Beutel aus Polypropylen, s. Abb.; - lt. Untersuchungsergebnis aus einem 0,4 mm dicken Schlauchgewebe aus Streifen aus lt. Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm (somit keine Ware der Position 3923); ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar, - flachliegend in den Abmessungen von 58 cm x 38 cm, - lt. Untersuchungsergebnis mit einem Quadratmeter-Gewicht von 131,3 g, - an einer Schmalseite offen, lediglich geschnitten; an der anderen Schmalseite durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer angenähten Trageschlaufe versehen (somit konfektioniert), - zum Verpacken von Reis, mit einem Aufdruck auf der Vorderseite, mit Hinweis auf den Inhalt, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials (Bändchengewebe), der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305.

DEBTI23797/25-16305339000

Sack zu Transport-/Verpackungszwecken, Foto siehe Anlage, - flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen (B x H) von ca. 33 cm x 48 cm, - aus laut Antrag Polypropylen, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem schlauchförmig gearbeiteten Drehergewebe mit Schussfäden aus Streifen aus     synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 5 mm (= Gewebe aus synthetischen    Spinnstoffen) und Kettfäden aus synthetischen Monofilen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Streifen aus synthetischer Spinnmasse von ca. 70 GHT, --- synthetischen Monofilen von ca. 30 GHT, - an einer Schmalseite offen und an der anderen Schmalseite umgeschlagen und zusammen-   genäht (somit konfektioniert), - am oberen Rand mit einem Tunnelzug versehen, - dient laut Antrag als Transport-/Verpackungssack von Anfeuerholz mit einem Fassungsvermögen    von max. 9,5 dm³ (Einfüllmenge: 5 dm³), u. a. somit kein flexibler Schüttgutbehälter, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position    6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

DEBTI40134/22-16305339000

Transportbeutel, sog. Mehrwegbehälter für Warentransport, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Abmessungen, veranschaulicht durch zwei Warenmuster in rechteckiger   Form (flachliegend); an den Seiten mit dreieckigen, von unten nach oben hin breiter werdenden   Einsätzen; in den max. Abmesssungen (H x B x T) von ca. 35 cm x 25 cm x 8 cm bzw.   59 cm x 35 cm x 14 cm, - aus einfarbigen, einseitig mit Kunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 aus   Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: aus Polypropylen) mit einer Streifenbreite   von weniger als 5 mm, somit keine Ware des Kapitels 39, - oben offen und mit einer Verschlussklappe versehen,  - zum Verschließen der Klappe und zur Größenregulierung mit diversen Klettverschlüssen   ausgestattet, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Mehrwegbehälter für den Hin- und Rücktransport von unterschiedlichen   Waren zwischen einem Zentrallager und Einzelhändlern, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort-   laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials, der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als   Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

DEBTI29088/20-16305339000

Sack zu Transport-/Verpackungszwecken, Foto siehe Anlage, - drei Stück, in einem Polybeutel mit bedruckter Papiereinlage verpackt, - in rechteckiger Form, jeweils in den Abmessungen (H x B) von ca. 106 cm x 61 cm, mit einem   Fassungsvermögen von max. 50 kg, - aus einfarbigen Schlauchgeweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag:   Polypropylen) mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm (= Gewebe aus synthetischen   Spinnstoffen), somit keine Ware der Position 3923, - an einer Schmalseite offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; an der anderen   Schmalseite lediglich geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Transport-/Verpackungssack von unterschiedlichen Waren (z. B. Bauschutt), - u. a. aufgrund des Fassungsvermögens von unter 250 kg kein flexibler Schüttgutbehälter, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials, der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als Sack   zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,  aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

DEBTI26221/19-16305339000

Sack zu Transport-/Verpackungszwecken, sog. Polypropylen-Bändchen-Gewebe-Hauben, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Abmessungen, alle mit einem Fassungsvermögen von unter 250 kg; veranschaulicht durch ein annähernd quaderförmiges Muster, in den Abmessungen (L x B x H): ca. 83 cm x 52 cm x 32,5 cm, - aus einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polypropylen) mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm (= Gewebe aus synthetischen Spinnstoffen), somit keine Ware der Position 3923, - oben offen, an den Längseiten umgeschlagen und an den Schmalseiten mit zwei eingesetzten Seitenteilen aus den o. g. Geweben zusammengenäht, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Transport-/Verpackungssack von unterschiedlichen Waren (z. B. Getreide oder Holzstücken), wobei zum Abdecken der Ware entweder ein zweiter Sack wie eine Haube von oben über die Ware bzw. den unteren Sack gestülpt oder ein entsprechender Gewebezuschnitt (nicht Gegenstand der vZTA) wie ein Deckel über die Ware gelegt wird, - u. a. aufgrund des Fassungsvermögens von unter 250 kg kein flexibler Schüttgutbehälter, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials, der neutralen Form und der einfachen Verarbeitung als Sack zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben"

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