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1 Ergebnisse für "6305390099"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630539009980andere6%
DEBTI345/18-16305390099

Sack zu Verpackungszwecken, sog. Sandsack, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in den Abmessungen: 25 cm x 100 cm, 25 cm x 120 cm bzw. 27 cm x 120 cm, -- aus einem etwa 0,8 mm dicken, buntgewebten, undichten Doppelgewebe aus: --- Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern) und --- Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetischer Spinnstoff), --- mit einem Gesamtanteil an Monofilen von 59,4 GHT und an Streifen von 40,6 GHT, - an einer Schmalseite offen, - an den Längsseiten und der anderen Schmalseite bindungstechnisch abgebunden und damit abgepasst hergestellt (u. a. somit konfektioniert), zusätzlich an dieser Schmalseite mit einem Eingriff verstehen, - unmittelbar gebrauchsfertig. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 3211 bis 6305 3390 genannte, aus Geweben"

DE12939/12-16305390099

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen: 60 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff, - auf der Vorderseite bedruckt, - auf der Rückseite mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie jeweils eines Teils der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reiß- verschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"

DE12941/12-16305390099

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 65 cm (Breite) x 45 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff; mittels Klettverschluss zu verbinden, - auf der Vorderseite bestickt, - an einem Seitenteil mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - an den Rändern mit Kunststoff verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie jeweils eines Teils der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reiß- verschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"

DE12942/12-16305390099

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche in schwarz für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 80 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff, - auf der Vorderseite bestickt, - an einem Seitenteil mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - an den Rändern mit Draht aus unedlem Metall (mit Kunststoff (sog. Goldbiesen) ummantelt) verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - an der Unterseite mit einem sog. Luftloch ausgestattet, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"

DE5957/12-16305390099

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tragetasche, Artikel 98975-10, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 62 cm (Breite) x 50 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe), - bestehend aus: -- Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischen Chemiefasern), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), -- klarsichtiger Kunststofffolie (Meterware des Kapitels 39), - mit folgendem Aufbau: -- Vorderseite: --- links aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 4/7 der Breite) und rechts aus Gewebe, -- Rückseite: --- mittig aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 4/9 der Fläche) und an den Rändern aus Gewebe, -- Seitenteile: --- oberes, unteres und linkes Seitenteil aus Gewebe, --- links Seitenteil mittig aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 1/4 der Fläche) und an den Rändern aus Gewebe, -- die Rückseite und das linke Seitenteil sind zum Teil doppelt gearbeitet (Einschublaschen aus Kunststofffolie), - an den Rändern mit Draht aus unedlem Metall (mit Kunststoff ummantelt) verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - vorn mit dem Schriftzug "bugatti" bedruckt, - mit einem Griff aus Geweben ausgestattet, - mit einer entlang der Schmalseiten und der oberen Längsseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck verleihen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI