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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI19036/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Gurtband aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie-   fasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einer (in geschlos-   senem Zustand) ca. 11 cm langen Spannratsche aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausge-   stattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt;    die Spannvorrichtung übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurrt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI19065/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - vier Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 2,5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische   Chemiefasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem Klemmschloss   aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausgestattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert,  - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung der Ladung durch den Gurt bewirkt, das   Klemmschloss übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem es den Gurt festklemmt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI14289/26-16307901000

Sprunggelenkbandage, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einer Pappschachtel verpackt, - in Form einer Manschette; den Knöchel und einen Teil des Fußes umhüllend; flachliegend mit   einer Höhe von ca. 28 cm und einer Breite von bis zu ca. 13 cm, - bestehend aus zwei max. ca. 24 cm x 8 cm großen Schalen aus Kunststoff; auf den Innenseiten   jeweils mit einem aufgekletteten, max. ca. 27 cm x 11,5 cm großen Polster mit einer Außen- und   Innenseite aus jeweils einem zweilagigen Textillaminat mit einer im Hinblick auf das äußere   Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus mit Zellkunststoff laminierten, gerauten   Gewirken der Position 5903 und einer Innenlage aus einer Kunststofffolie; mit einer gelartigen   Substanz gefüllt, - mit zwei auf beiden Kunststoffschalen aufgekletteten, teilweise doppelt gearbeiteten Gurten aus   Schlingen- bzw. Samtgeweben, - im Bereich der Ferse mit einem längenverstellbaren "Band" mit ausgearbeitetem Steg aus ein-   farbigen Schlingengeweben, das auf die Außenseiten der Kunststoffschalen aufgeklettet wird, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des Sprunggelenks, u. a. bei Bandverletzungen und chroni-   scher Instabilität des oberen Sprunggelenks, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind die Spinnstoffe und der Kunststoff gleichbe-   deutend, somit bestimmt keiner der beiden Stoffe den wesentlichen Charakter der Ware; sie ist   damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomen-   klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; innerhalb der Position 6307 verleihen die Gewirke   der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang gegenüber den Geweben ihren wesentlichen   Charakter, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Sprunggelenkbandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI14614/26-163079098

sog. Rechenmäppchen, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus konfektionierten Vliesstoffzuschnitten (sog. Lernspiel)   und einem Mäppchen, gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines   speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthe-   tischen Chemiefasern (somit nicht aus Filz), u. a. damit keine Ware der Position 5602, - sog. Lernspiel aus Vliesstoffzuschnitten: -- in unterschiedlichen Formen und Größen: --- 60 runde Zuschnitte (in rot und blau), mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, --- 30 Zuschnitte in annähernd quadratischer Form mit abgerundeten Ecken, mit einer Seitenlänge      von ca. 3,2 cm, mit eingeprägten Zahlen bzw. Buchstaben bzw. mathematischen Zeichen, --- 6 Zuschnitte in annähernd rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, mit runden Aus-      stanzungen, in den Abmessungen von ca. 7 cm x 17,4 cm (2 St.) bzw. 3,5 cm x 17,4 cm (4 St.), --- 2 Zuschnitte in annähernd rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken mit eingeprägtem      Zahlenstrahl, in den Abmessungen von ca. 3,5 cm x 20,5 cm bzw. 3,5 cm x 22,5 cm, --- damit jeweils anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert, - Mäppchen: -- mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Vliesstoff), -- an einer Längsseite mit einem aufgenähten Einsteckfach mit Sichtfenster aus klarsichtiger     Kunststofffolie (für Namensschild), -- mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, --- gefüttert; innen im Deckel mit einem Reißverschlussfach, -- mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 6 cm (Höhe) x 11 cm (Tiefe), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die   Zuschnitte aus Vliesstoffen (sog. Lernspiel) der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen   Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Rechenlernspiel), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI15870/26-16307901000

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung einer stilisierten Katze bedruckten Papieretikett befestigt, -- aus einem ca. 81 cm langen, hohlen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, der mit sechs kleinen,     hohlen Perlen aus unedlem Metall gefüllt und am unteren Ende verschweißt ist, -- am oberen Ende des Stabes mit einer kurzen elastischen Kunststoffhülse und einem     ca. 11,5 cm langen, biegsamen Kunststoffschlauch ausgestattet, durch den ein ca. 81 cm langes    Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (Bindfaden) geführt wird, -- am Ende des Rundgeflechts mit einer Kunststoffkappe und einem daran befestigten, annähernd    rechteckigen, ca. 9 cm x 5 cm großen, kissenförmigen Gebilde aus Plüschgewirken versehen, in    dessen untere Schmalseite drei, ca. 10,5 cm lange Schnüre mit schlauchgewebeähnlichem    Aufbau in der Art von Bindfäden eingenäht sind, -- alle Gewirke, Bindfäden und diesen ähnliche Schnüre (beides Meterwaren der Position 5607)    bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Aufmachung und der Beschaffenheit erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine   Ware der Position 9503, - die Spinnstoffe sind insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug   gegenüber den Kunststoffen charakterbestimmend; die Gewirke und die Meterwaren der   Position 5607 sind im Hinblick auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von   Bedeutung; nach dem Umfang bestimmen jedoch die Gewirke den wesentlichen Charakter   der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

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