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2 Ergebnisse für "6307909891"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630790989110andere6%
630790989180handgearbeitet6%
DEBTI25651/22-16307909891

Aufbewahrungskorb, Foto siehe Anlage, - vier Stück im Set, ineinander gestapelt und in einem Polybeutel verpackt, - annähernd quaderförmig, oben offen; in verschiedenen Abmessungen (L x B x H):    25 cm x 17,5 cm x 14 cm (1 x), 22,5 cm x 16 cm x 12 cm (1 x) und 13,5 cm x 10 cm x 10,5 cm (2 x), - mit einem formgebenden Gestell aus unedlem Metall, - in Flechttechnik mit ca. 2,5 cm breiten Gewebebändern aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern   bespannt (u. a. damit keine Ware aus Flechtstoffen der Position 4602), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag handgearbeitet, - ohne raumbezogene Funktion, damit keine Ware der Position 6304, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut   genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die gewebten Bänder   aus Spinnstoffen gegenüber dem unedlen Metall den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungskorb), aus Spinnstoffen, andere als in den   Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 20 genannte, handgearbeitet"

DEBTI32742/20-16307909891

Aufbewahrungskörbchen, sog. Schale rot gefärbt, Art. Nr. 7186, Foto siehe Anlage, - mit einer quadratischen Grundfläche von ca. 15 cm x 15 cm; mit trapezförmigen Seiten, mit max. Seiten-   längen von ca. 20 cm sowie einer Höhe von ca. 7,5 cm; oben offen, - mit einem formgebenden Gestell aus unedlem Metall, - mit einer in Flechttechnik hergestellten Bespannung aus gezwirnten Papiergarnen der Position 5308,   u. a. damit keine Ware aus Flechtstoffen der Position 4602, - umlaufend mit einem durchgezogenen, zur Schleife gebundenen Gewebestreifen verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag handgearbeitet, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Spinnstoffe gegenüber   dem unedlem Metall den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungskörbchen), aus Spinnstoffen, andere als in den  Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 10 genannte, handgearbeitet"

DEBTI32742/20-26307909891

Aufbewahrungskörbchen, sog. Schale gold-natur, Art. Nr. 7017, Foto siehe Anlage, - mit einer rechteckigen Grundfläche von ca. 14 cm x 11 cm; mit trapezförmigen Seiten, mit max. Längs-   seitenlängen von ca. 18 cm, max. Schmalseitenlängen von ca. 14 cm sowie einer Höhe von ca. 6 cm;   oben offen, - mit einem formgebenden Gestell aus unedlem Metall, - mit einer in Flechttechnik hergestellten Bespannung aus gezwirnten Garnen aus Spinnstoffen (gedrehte   Papiergarne der Position 5308 und gedrehte Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifen-   breite von augenscheinlich weniger als 5 mm der Position 5404), u. a. damit keine Ware aus Flecht-   stoffen der Position 4602, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag handgearbeitet, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Spinnstoffe gegenüber   dem unedlem Metall den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungskörbchen), aus Spinnstoffen, andere als in den  Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 10 genannte, handgearbeitet"

DEBTI1225/18-16307909891

Wäschesammler, sog. Wäschebehälter, Art. Nr. 17227-14, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig; mit einer Grundfläche von ca. 26 cm x 26 cm und einer Höhe von ca. 55 cm, - mit einem formgebenden Gestell aus unedlem Metall, - in Flechttechnik mit ca. 2,5 cm breiten Gewebebändern aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern) bespannt (somit keine Ware aus Flechtstoffen des Kapitels 46), - mit einem aufklappbaren Deckel, - auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit rechteckigen Grifföffnungen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; laut Antrag handgearbeitet, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, - stellt sich nicht als Gebrauchsgegenstand zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels usw. dar, deshalb keine Ware der Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleiht der Spinnstoff der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Wäschesammler), aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9098 10 genannte, handgearbeitet"

DE26386/16-16307909891

Beutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen von 14,5 cm x 29 cm bzw. 19 cm x 40 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - am oberen Rand offen, unterhalb des oberen Randes mit einem Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu verengen, - zusätzlich mit zwei aufgenähten Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, lt. Antrag handgearbeitet, - dient zur dekorativen Aufbewahrung kleiner Gegenstände; aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Ware (Beutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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