DE20124/11-16307909999
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Emba shoulderstrap, Art. B0241, Foto siehe Anlage,
- dient lt. Antrag als Schultertragegurt zum Tragen von Taschen,
- mit einer Länge von bis zu ca. 133 cm; längenverstellbar,
- aus einem ca. 4 cm breiten, gewebten Band aus Spinnstoffen,
- mit einem ca. 7,5 cm breiten und ca. 37 cm langen, der Führung und Polsterung dienenden Schulterpolster
mit einer Schauseite aus mit Kunststoff beschichteten Geweben (Meterware der Position 5903);
mit dem Schriftzug "KangaROOS" bedruckt; mit einer dreilagig gearbeiteten Unterseite; mit einer oberen
Lage aus mit Kunststoff beschichteten Geweben (Meterware der Position 5903), einer losen Zwischenlage
aus geschäumtem Kunststoff (Meterware des Kapitels 39) und einer unteren Lage aus Kunststoff mit
einer nur der Verstärkung dienenden Unterlage aus Gewirken (Meterware des Kapitels 39); an den Rändern
mit einem Gewebestreifen eingefasst,
- an den Enden mit Karabinerhaken aus unedlem Metall; durch eine Metallschnalle längenverstellbar,
- durch Zusammenfügen und Zusammennähen konfektioniert,
- nicht handgearbeitet,
- kein Teil oder Zubehör einer Tasche, da Teile oder Zubehör von Waren der Position 4202 nicht vom
Kapitel 42 erfasst werden,
- nach dem Umfang und nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Tragegurt bestimmen die
Gewebe den Charakter der Ware.
"Andere konfektionierte Ware (Schultertragegurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben (charakterbestimmend),
nicht handgearbeitet, und aus unedlem Metall"