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DE3281/13-16907902000

Unglasierte keramische Fliese, sog. poliertes Feinsteinzeug "Gala-Maroon", - einseitig braune, hochglänzende, rechteckige Fliese, - mit den Abmessungen von ca. 60,2 x 29,9 x 0,9 cm, - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich um Steinzeug, - zur Verwendung als Wand- oder Bodenfliese. "Unglasierte keramische Fliese, deren größte Fläche nicht in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann, aus Steinzeug"

DEBTI14289/26-16307901000

Sprunggelenkbandage, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einer Pappschachtel verpackt, - in Form einer Manschette; den Knöchel und einen Teil des Fußes umhüllend; flachliegend mit   einer Höhe von ca. 28 cm und einer Breite von bis zu ca. 13 cm, - bestehend aus zwei max. ca. 24 cm x 8 cm großen Schalen aus Kunststoff; auf den Innenseiten   jeweils mit einem aufgekletteten, max. ca. 27 cm x 11,5 cm großen Polster mit einer Außen- und   Innenseite aus jeweils einem zweilagigen Textillaminat mit einer im Hinblick auf das äußere   Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus mit Zellkunststoff laminierten, gerauten   Gewirken der Position 5903 und einer Innenlage aus einer Kunststofffolie; mit einer gelartigen   Substanz gefüllt, - mit zwei auf beiden Kunststoffschalen aufgekletteten, teilweise doppelt gearbeiteten Gurten aus   Schlingen- bzw. Samtgeweben, - im Bereich der Ferse mit einem längenverstellbaren "Band" mit ausgearbeitetem Steg aus ein-   farbigen Schlingengeweben, das auf die Außenseiten der Kunststoffschalen aufgeklettet wird, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des Sprunggelenks, u. a. bei Bandverletzungen und chroni-   scher Instabilität des oberen Sprunggelenks, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind die Spinnstoffe und der Kunststoff gleichbe-   deutend, somit bestimmt keiner der beiden Stoffe den wesentlichen Charakter der Ware; sie ist   damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomen-   klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; innerhalb der Position 6307 verleihen die Gewirke   der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang gegenüber den Geweben ihren wesentlichen   Charakter, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Sprunggelenkbandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI15870/26-16307901000

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung einer stilisierten Katze bedruckten Papieretikett befestigt, -- aus einem ca. 81 cm langen, hohlen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, der mit sechs kleinen,     hohlen Perlen aus unedlem Metall gefüllt und am unteren Ende verschweißt ist, -- am oberen Ende des Stabes mit einer kurzen elastischen Kunststoffhülse und einem     ca. 11,5 cm langen, biegsamen Kunststoffschlauch ausgestattet, durch den ein ca. 81 cm langes    Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (Bindfaden) geführt wird, -- am Ende des Rundgeflechts mit einer Kunststoffkappe und einem daran befestigten, annähernd    rechteckigen, ca. 9 cm x 5 cm großen, kissenförmigen Gebilde aus Plüschgewirken versehen, in    dessen untere Schmalseite drei, ca. 10,5 cm lange Schnüre mit schlauchgewebeähnlichem    Aufbau in der Art von Bindfäden eingenäht sind, -- alle Gewirke, Bindfäden und diesen ähnliche Schnüre (beides Meterwaren der Position 5607)    bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Aufmachung und der Beschaffenheit erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine   Ware der Position 9503, - die Spinnstoffe sind insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug   gegenüber den Kunststoffen charakterbestimmend; die Gewirke und die Meterwaren der   Position 5607 sind im Hinblick auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von   Bedeutung; nach dem Umfang bestimmen jedoch die Gewirke den wesentlichen Charakter   der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI16949/26-16307901000

Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs-   material und Bauanleitung, - laut Antrag in verschiedenen Abmessungen und Farben, veranschaulicht durch ein Warenmuster    in den Abmessungen von laut Antrag 120 cm x 140 cm, an die Fenstergröße durch Zuschneiden   anpassbar, - aus einem einfarbigen Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); weist   keine offenen, nicht verschiebbaren Zellen auf (somit kein konfektioniertes Netz der Position   5608), - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag Aluminium sowie Verbindungs-   elementen und Klemmleisten aus augenscheinlich Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert,  - wird laut Antrag außen an einem Fenster angebracht und dient als Insektenschutz mit Pollen-   schutz; somit keine Ware der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der   Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt    das Gewirke aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI15820/26-16307901000

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - an einem mit dem Hinweis zur Nutzung als Tierspielzeug bedruckten Pappaufhänger   befestigt, - in Form einer stilisierten Maus, liegend mit den max. Abmessungen (L x B x H, ohne Schwanz)   von ca. 9 cm x 6 cm x 4,5 cm, - aus einfarbigen Plüschgewirken, - mit einem ca. 12 cm langen "Schwanz" aus vier "Kordeln" (Ø ca. 1,6 mm) aus schlauch-   gewebeähnlichen Erzeugnissen (Bindfäden der Position 5607), - mit aufgeklebten "Augen" und "Ohren" aus augenscheinlich Vliesstoffen,  - mit Wattierungsstoffen gefüllt, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

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