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1 Ergebnisse für "7013919000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701391900080mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)6%
DE24000/12-17013419000

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Mini-Käseglocke, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche in Form einer halbkreisförmigen Glocke mit Griff, - - aus lt. Antrag Bleikristall, mechanisch gefertigt, - - mit einem Durchmesser von ca. 9,5 cm und einer Höhe von ca. 7 cm, - Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch in Form einer runden Platte mit Fuß, - - aus lt. Antrag Porzellan, - - mit erhöht gearbeitetem Rand, passgenau zum Einstellen der Glasglocke, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Wert, das Gewicht und in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, aus Bleikristall, mechanisch gefertigt"

DEF/2374/04-1701399000

Glasware zur Innenausstattung, sog. Windlicht (Metallgestell mit Glaseinsatz), siehe Foto, in Form einer zusammengesetzten Ware bestehend aus - einem Glaseinsatz aus gewöhnlichem Glas (augenscheinlich mechanisch gefertigt), - - mit einem Durchmesser (oberer Rand) von ca. 13,2 cm und einer Höhe von ca. 19,8 cm, - einem Gestell und einem Boden (einzusetzen in den Glaseinsatz, Durchmesser 10,2 cm) aus unedlem Metall, - - mit einer Höhe von ca. 17,5 cm, - - in einer zur Aufnahme des Glaseinsatzes abgestimmten Größe, - der Glaseinsatz bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware, - zur Aufnahme von Kerzen bestimmt (nicht Gegenstand dieser vZTA), - kein nichtelektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, weil das Windlicht eine neutrale Beschaffenheit aufweist und keine spezielle Vorrichtung zur Aufnahme einer Kerze vorhanden ist, die der Kerze einen festen Halt gibt (Klammer, Dorn usw.).

DEBTI13674/26-170199000

Ware aus Glasfasern (Abdichtung), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer mehrlagigen, quadratischen Abdichtung; von außen nach innen bestehend aus: - - - einer Lage aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen (dickste Lage), - - - einer Lage aus einem doppelseitigen Klebeband, - - - einer Aluminiumfolie, - - - einem kreisförmigen, mittig aufgeklebten Zuschnitt aus doppelseitigem Klebeband, - - - mit einem Abdeckpapier versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm x 10 cm, - - soll dem Sichern/Abdichten von Löchern in Batterien dienen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter   der Ware. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte"

DEBTI10644/26-170199000

Ware aus Glasfasern zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - in Form eines rechteckigen, fransenartig eingeschnittenen Zuschnitts mit fünf ausgestanzten   Befestigungslöchern am oberen Rand, - - aus dichtgewebtem Gewebe aus Glasfasern, - - laut Antrag mit Graphit versetzt und beidseitig mit Kunststoff (PTFE) beschichtet, - mit den Abmessungen: ca. 63,5 cm x 13,5 cm, - dient in industriellen Wellenlötmaschinen für Leiterplatten (Position 8486) als Schutzvorhang   zur Abgrenzung von Prozesszonen; damit zu technischen Zwecken bestimmt, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen    Charakter der Ware, - keine Einreihung als Teil in die Position 8486, da die Ware als Glasware zu technischen   Zwecken der Position 7019 von der Einreihung in das Kapitel 84 ausgenommen ist. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte"

DEBTI19129/26-17013990090

Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer Schneekugel, - mit einer Kugel aus klarsichtigem Glas; ohne Hinweise auf Glaskeramik oder Bleikristall, - mit Wasser befüllt, die sichtbare, glänzende Partikel enthält; durch Schütteln der Ware    werden die Partikel aufgewirbelt und ein künstlicher Schneefall erzeugt, - in der Kugel mit einer figürlichen Darstellung eines Eisbären aus Polyresin (Kunststoff), - mit einem Sockel aus Polyresin (Kunststoff), der mehrfach mit dem Buchstaben X und    mit einem Schriftzug einer weihnachtlichen TV-Serie versehen ist, - ohne Hinweise auf Handfertigung, - das Glas bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen   Charakter der Ware, - keine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505, da weder der Sockel noch der    im Inneren befindliche Eisbär mit weihnachtlichen Elementen oder Symbolen versehen sind. "Glasware zur Innenausstattung, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, nicht handgefertigt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI