DEBTI24652/24-273262000
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Gürtel und einem Schlüsselanhänger,
Foto siehe Anlage,
- in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt),
- die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer
bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich damit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der
AV 3 b) dar und sind damit getrennt einzureihen,
- Schlüsselanhänger:
- - aus einem Schlüsselring aus Stahldraht (laut Antrag),
- - - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm und einem maximalen Querschnitt von ca. 2 mm,
- - mit einem Anhänger aus Leder,
- - - mit den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Länge) x 2 cm (Breite); zur Schlaufe genäht,
- - - am Schlüsselring befestigt,
- - der Schlüsselring aus Stahl bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware.
"Andere Ware aus Stahl als in den Unterpositionen 7301 bis 7325 genannte, aus Stahldraht"