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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/7310/07-160053290

Kettengewirke (Artikel W 1370), - als Meterware mit einer Breite von laut Antrag 210 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - aus synthetischen Chemiefasern (laut ergänzenden Antragsangaben: Polyester), - nicht für Vorhänge und Gardinen, - keine Raschelspitze, - farbig appretiert, somit gefärbt, - laut Antrag im Hochvakuum mit Aluminium bedampft und durch eine Polyesterappretur appretiert und thermisch versiegelt, - ein Tränken, Bestreichen oder Überziehen des Gewirkes ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen werden, außer Betracht; somit kein Gewirke der Position 5903 oder der Position 5907.

DEM/7310/07-18525801990

Sensoreinheit - aus Videokamera mit gekühltem Infrarotdetector und CCD- Bildwandler - charakterbestimmend - zusammengesetzt mit einem Laser-Entfernungsmesser in einem Gehäuse (Abmessungen: 367 x 244 x 181 mm) mit Anschlüssen, - ohne interne Speichermöglichkeit, - zur Aufnahme und Weiterleitung sichtbarer Video- und Infrarot-Videobilder sowie zum Messen von Entfernungen. "Fernsehkamera mit Infrarot- und CCD-Bildwandler, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Laser-Entfernungsmesser"

DEBTI10268/26-17310100090

Es handelt sich um zylinderförmige Behälter aus Stahl (Fassungsvermögen: 70 Liter), die mit einer bügelartigen Lenkstange und am unteren Rand mit einem Fahrwerk (bestehend aus zwei Lauf- sowie zwei Lenkrollen aus Kunststoff oder Kautschuk) ausgerüstet sind. Zusätzlich sind die Behälter mit einem Ablassventil (oberseitig) und einem Kugelventil (unterseitig) ausgestattet. Am Kugelventil ist ein Ablassschlauch aus Kunststoff oder Kautschuk mit hakenartig geformtem Endstück aus Stahl befestigt. Oberseitig ist der Behälter durch ein Rohr (mit Vorrichtungen aus Kunststoff oder Kautschuk zur Höhenverstellung) mit einem als Ablaufschale dienenden Trichter verbunden. Die Behälter dienen zum Auffangen und Sammeln von Motoren- bzw. Altöl. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und den Umfang durch den Sammelbehälter aus Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Eigenschaften, mit einem Fassungsvermögen von 500 l oder mehr, von der für Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art" zum TARIC-Code 7310 1000 90. Eine Einreihung in das Kapitel 84, insbesondere in die Position 8479 scheidet aus, da die Erzeugnisse mit keinerlei mechanischen Vorrichtungen, z. B. zum Absaugen von Öl ausgestattet sind.

DEBTI19002/26-17310299090

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Behälter in zwei verschiedenen Ausführungen, jeweils mit einem annähernd quaderförmigen Korpus, dessen Kanten und Ecken gerundet sind, und mit einem Tragegriff sowie einem Ausgussstutzen auf der Oberseite. Die Oberseite läuft, je nach Ausführung, in etwa mittig spitz zu oder fällt zu einem Ende hin stufig ab. Der Ausgussstutzen ist mit einem Deckel mit Sicherungsbügel und Sicherungsstift versehen. Die Waren dienen als Kanister dem Transport insbesondere von Kraftstoffen. Fassungsvermögen: 5 l bzw. 20 l; Höhe: 35 bzw. 46 cm; Wanddicke: 0,8 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Behälter aus Stahl, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr" zum TARIC-Code 7310 2990 90.

DEBTI18682/26-17310291000

Es handelt sich um Dosen aus etwa 0,23 mm dickem Stahlblech in Form eines stilisierten Herzens mit abnehmbarem Deckel. Die Erzeugnisse sind auf der Außenseite vollständig mit Farbe versehen. Der Deckel ist unter anderem mit Produktnamen und Logo geprägt. Der Boden ist mit detaillierten Verbraucherinformationen zum Inhalt (zum Beispiel Menge, Zusammensetzung und Hersteller) bedruckt. Die Erzeugnisse dienen als Verkaufsverpackung von Nahrungsmitteln (Pralinen). Abmessungen (maximale Länge x maximale Breite x Höhe): ca. 9,3 cm x 9,3 cm x 3,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zum TARIC-Code 7310 2910 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI