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Lagerabdichtung - aus Stahl, rund abgestuft mit passgenauer Form maßhaltig nach technischer Zeichnung gefertigt, mit mittiger Lochung (Maße: Durchmesser außen ca. 55 mm, innen ca. 30 mm) (Abbildung s. Anlage), - erkennbar zur Abdeckung von Wälzlagern bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Wälzlager bestimmt - sog. Lagerabdichtung"
Freizeitschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit einem Schnürsenkelverschluss versehen, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Männer, - aufgrund der Gesamtkonzeption (u.a. Zierlochungen im Seitenbereich des Oberteils) nicht für Sportzwecke, - (lt. ergänzenden Angaben) kein Versand aus Macau
Bio-Energie-Elektrodenmodul - aus verschiedenen Metallringen und -platten mit Schienen und Halterungen in einem kugelförmigen Kunststoffgehäuse (Durchmesser 10,4 cm), - zum Erzeugen eines elektrischen Feldes in Wasser nach Anschluss an eine Spannungsversorgungs- und Steuereinheit (nicht Gegenstand der Auskunft), - zum Einsatz in Wannenbädern für Anwendungen im Wellness-Bereich bestimmt. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Bio-Energie-Therapiegerät"
Abfall und Schrott aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsunterlagen um Schrotte und Späne (Drehspäne, Feinspäne etc.) aus einer Kupfer-Nickel-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis fällt nach den Angaben beim Zerspanungsprozess an, z.B. bei der Herstellung von Profilen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Abfall und Schrott aus anderen Kupferlegierungen als aus Kupferzinklegierungen (Messing) in den TARIC-Code 7404 0099 00 einzureihen.
Abfall aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsunterlagen um scharfkantige, metallische Flacherzeugnisse, bezeichnet als Ringabschnitte ("side cuts"), aus einer Kupfer-Beryllium-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis fällt nach den Angaben als Verschnitt beim Schneiden von Bändern auf bestimmte Maße an und wird als Legierungsbestandteil zur Herstellung anderer Legierungen eingeschmolzen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderer Abfall aus Kupferlegierungen in den TARIC-Code 7404 0099 00 einzureihen.