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1 Ergebnisse für "7404009900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

740400990080andere6%
DE2754/17-17404009900

Abfall und Schrott aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsunterlagen um Schrotte und Späne (Drehspäne, Feinspäne etc.) aus einer Kupfer-Nickel-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis fällt nach den Angaben beim Zerspanungsprozess an, z.B. bei der Herstellung von Profilen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Abfall und Schrott aus anderen Kupferlegierungen als aus Kupferzinklegierungen (Messing) in den TARIC-Code 7404 0099 00 einzureihen.

DE6288/15-17404009900

Abfall aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsunterlagen um scharfkantige, metallische Flacherzeugnisse, bezeichnet als Ringabschnitte ("side cuts"), aus einer Kupfer-Beryllium-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis fällt nach den Angaben als Verschnitt beim Schneiden von Bändern auf bestimmte Maße an und wird als Legierungsbestandteil zur Herstellung anderer Legierungen eingeschmolzen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderer Abfall aus Kupferlegierungen in den TARIC-Code 7404 0099 00 einzureihen.

DEK/607/07-17404009900

Schrott aus Kupferkabelbäumen Bei der Ware handelt es sich laut Angaben um Kabelbäume für Kraftfahrzeuge, die entweder die Qualitätsprüfung nicht bestanden haben oder sich nach dem Einbau als schadhaft erwiesen haben. Die Erzeugnisse bestehen im wesentlichen aus kunststoffummantelten Kupferdrähten (Kupfer- legierungen), die wiederum zum Teil mit Kunststoffschläuchen umhüllt und mit Endstücken, Befestigungsmanschetten und Steckern, aus Kunststoff ausgestattet sind. Um eine Verwendung als Kabelbaum auszuschließen, sind Kabel und Stecker wahllos abgeschnitten oder die Stecker durch mechanische Einwirkung zerstört. Die Erzeugnisse dienen ausschließlich der Wiedergewinnung von Rohstoffen (Kupfer und Kunststoffgranulat). Es handelt sich um Abfälle und Schrott aus Kupferlegierungen.

DEBTI24382/20-17001009900

Glasmasse, sog. Mischung/Füllung PGV für einen HF-Absorber, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von unregelmäßig geformten, feinporigen Kügelchen (Granulat), - aus überwiegend Glaspulver und aus Kohlenstoff hergestellt, - - das Glas bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einem Durchmesser von ca. 5 mm bis 10 mm, - zur Verwendung (Befüllung) in einem sog. HF-Absorber bestimmt, - dient der Absorption von elektromagnetischen Wellen (Strahlung), - kein Schaumglas der Position 7016, da die Ware nicht in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen   oder dergleichen vorliegt. "Glasmasse, kein optisches Glas"

ATBTID2018000372-37001009900

Glasmasse - in Form eines ca. 8,5 x 2,6 x 2,05cm gro?en, rechteckigen Glasquaders, - roh zugerichtet, von tr?ber Farbe, - bestehend aus geschmolzenem SiO2. (Abbildung siehe Anlage)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI