DEBTI45487/25-17610909095
In einem gemeinsamen Umschlag aus Papier, bezeichnet als „Montagebeutel“, befinden sich zum einen zwei T-förmige Mittelverbinder zur Verbindung und Stabilisierung von Rahmen- und Mittelprofilen einer Insektenschutztür und zum anderen einem Griff, welcher an benanntem Mittelprofil einer Insektenschutztür befestigt wird, um die Tür öffnen und schließen zu können.
Alle Komponenten dienen der Montage einer Insektenschutztür und werden gemeinsam in benanntem „Montagebeutel“ an den Endverbraucher zu Montage einer solchen abgegeben.
Der Griff besteht aus Kunststoff, hat eine dreieckige Form ist zweiteilig und noch nicht zusammengesetzt.
Die als „Mittelverbinder“ bezeichneten Erzeugnisse bestehen aus einem T-förmigen Grundkörper aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt (Druckguss) und einem bereits verbauten Inlay aus einem Kunststoff-Formstück. Ausgehend von einem in etwa quaderförmigen Korpus weisen sie drei jeweils rechtwinkelig zueinanderstehende Schenkel auf (hier detaillierte Informationen anhand noch vorzulegender Unterlagen). Einer dieser Mittelverbinder ist zudem mit einer Scharnieraufnahme versehen, um die vollständige Insektenschutztür nach dem Zusammenbau einhängen zu können. Auf die Schenkel der Eckverbinder werden die Rahmen- und das Mittelprofil der Insektenschutztür (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) gesteckt.
- Angaben laut Antragstellerin -
Weder das Aluminium noch der Kunststoff verleihen den Mittelverbindern ihren wesentlichen Charakter, beide sind als gleichbedeutend (Stabilität und Funktion) im Hinblick auf den vorliegenden Verwendungszweck anzusehen. Somit verbleibt diesbezüglich nur eine Einreihung in die letztgenannte der in Betracht kommenden Positionen.
Mittelverbinder und Griff dienen gleichermaßen der Montage einer Insektenschutztür, eine charakterbestimmende Komponente der Warenzusammenstellung ist nicht ersichtlich. Somit verbleibt auch im Hinblick auf die Warenzusammenstellung nur eine Einreihung in die letztgenannte der in Betracht kommenden Positionen.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse sind als „andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 92 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium“ in die Codenummer 7610 9090 95 0 des Zolltarifs einzureihen.