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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE12070/17-18104900090

Stativkugelkopf aus Magnesium Bei der Ware handelt es sich um einen aus Magnesium bzw.einer Magnesiumlegierung gefertigten Kugelkopf mit einer Schnellwechselplatte für ein Einbein- bzw. Dreibeinstativ. Das Erzeugnis wird an einem Kamerastativ (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dient zur schnellen Montage einer Kamera. Eine Einreihung in die Position 9620 kommt nicht in Betracht, da Teile und Zubehör für Stative nach dem Positionswortlaut von dieser Position nicht erfasst werden. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Magnesium" in den TARIC-Code 8104 9000 90 einzureihen.

DE25837/15-18104900090

Es handelt sich um aus einer Magnesiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Magnesiumgehalt gefertigte sog. Wechselplatten, jeweils bestehend aus einer spezifisch geformten, nahezu rechteckigen Aufnahmevorrichtung und einer darin befestigten Schraube aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse werden an einem Kamerastativkopf (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dienen zur schnellen Montage einer Kamera (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA). Abmessungen: etwa 90 mm x 35 mm x 20 mm (Länge x Breite x Höhe). - Antragstellerangaben - Magnesium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Eine Einreihung in die Position 9620 kommt nicht in Betracht, da Teile und Zubehör für Stative vom Wortlaut dieser Position nicht erfasst sind. Auch eine Einreihung in das Kapitel 90 ist ausgeschlossen, da die Schnellwechselplatten für die Befestigung von verschiedenen Kameras (z. B. Fotoapparat, Digitalkamera) geeignet sind und somit kein Zubehör vorliegt, das erkennbar hauptsächlich für einen analogen Fotoapparat oder für ein Blitzlicht des Kapitels 90 bestimmt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in dem TARIC-Code 8104 9000 10 genannte) Waren aus Magnesium" zum TARIC-Code 8104 9000 90.

DE25838/15-18104900090

Es handelt sich um aus einer Magnesiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Magnesiumgehalt gefertigte sog. Wechselplatten, jeweils bestehend aus einer spezifisch geformten, nahezu rechteckigen Aufnahmevorrichtung und darin befestigten Schrauben und weiteren Befestigungselementen aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse werden an einem Kamerastativkopf (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dienen zur schnellen Montage einer Kamera (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA). Abmessungen: etwa 75 mm x 32 mm x 20 mm (Länge x Breite x Höhe). - Antragstellerangaben - Magnesium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Eine Einreihung in die Position 9620 kommt nicht in Betracht, da Teile und Zubehör für Stative vom Wortlaut dieser Position nicht erfasst sind. Auch eine Einreihung in das Kapitel 90 ist ausgeschlossen, da die Schnellwechselplatten für die Befestigung von verschiedenen Kameras (z. B. Fotoapparat, Digitalkamera) geeignet sind und somit kein Zubehör vorliegt, das erkennbar hauptsächlich für einen analogen Fotoapparat oder für ein Blitzlicht des Kapitels 90 bestimmt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in dem TARIC-Code 8104 9000 10 genannte) Waren aus Magnesium" zum TARIC-Code 8104 9000 90.

DEK/320/08-18104900090

"Kochgeschirr"; es handelt sich um aus einer Magnesiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Magnesiumgehalt (lt. Antragstellerangabe) gefertigte Töpfe (Innendurchmesser ca. 13 cm) mit zwei seitlichen Handgriffen und einem abnehmbaren Deckel. Der Deckel ist aus Glas gefertigt, hat eine Umrandung aus nicht rostendem Stahl (lt. Antragstellerangabe) und einen Deckelknopf aus Kunststoff auf einer runden Scheibe aus nicht rostendem Stahl (lt. Antragstellerangabe). Die Erzeugnisse sind zur Verwendung in der Küche bestimmt und mit einem Beutel aus Kunststoff in einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Magnesium" zur Codenummer 8104 9000 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI22194/26-18104300090

Magnesium; Magnesiumraspel Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um Raspeln von Magnesium mit einem Magnesiumgehalt von wenigstens 99,8 %. Die CAS-Nummer lautet 7439-95-4.  Die Ware ist als Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver, andere, in den TARIC-Code 8104 3000 90 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI