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1 Ergebnisse für "8108903035"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

810890303580Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm6%
DEBTI21249/17-18108905035

Bleche und Platten aus Titan Bei den Waren handelt es sich um Bleche und Platten aus der Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung Ti6Al6V. Die Platten liegen in unterschiedlichen Abmessungen vor, z.B. 1,8 mm bzw. 40 mm x 1000 mm x 2000 mm. Die Waren sind nach ihrer Beschaffenheit als Bleche und Bänder aus einer Titanlegierung in den TARIC-Code 8108 9050 35 einzureihen.

DE5203/14-18108903030

Draht aus Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Draht mit Dicken von 0,1 - 6 mm in Rollen aus der Titanlegierung TiAl6V4 mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt. Die Legierung entspricht der Norm AMS 4928. Die Ware wird in der Luftfahrtindustrie verwendet. Die Ware ist als Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4), der Norm AMS 4928 entsprechend, in den TARIC-Code 8108 9030 30 einzureihen.

DEBTI42704/24-181089030

Stangen aus Titan Bei der Ware handelt es sich um Stangen aus einer Titanlegierung (Materialbezeichnung TiAlNbWB). Die Stangen haben einen Durchmesser von 50 mm und eine Länge von 419 mm. Die Erzeugnisse werden durch Gießen und anschließende mechanische Bearbeitung der Oberfläche hergestellt. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere, Stangen (Stäbe), Profile und Draht, andere, in die Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI43166/23-181089030

Sogenannter Cross Pin: Es handelt sich bei der als "Cross Pin" bezeichneten Ware um einen Stab/Stift mit einem Durchmesser von 1,6 mm und einer Länge von 5,6 mm, massiv, zylindrisch, über die gesamte Länge mit gleichbleibendem Querschnitt, an den Enden gefast, aus einer Titan-Aluminium-Vanadium Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Titananteil. Der sog. Cross Pin wird in eine sogenannte Swivel Plate (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrags, vgl. DEBTI-43201/23-1) eingesteckt und anschließend implantiert. Durch die kleinere durchgehende Bohrung in der sog. Swivel Plate wird der sog. Cross Pin geschoben. Dieser verbindet die Swivel Plate mit dem Cage (Zwischenwirbelimplantat). Der Cross Pin wird durch Verformung des Loches in der Swivel Plate an seiner Position gehalten. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage. Da es an einer speziellen Konzeption hinsichtlich der objektiven Beschaffenheitsmerkmale fehlt, ist eine Einreihung in das Kapitel 90, insbesondere in die Unterposition (KN) 9021 3990 als „Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz)“ in Anwendung der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 90 ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Stangen aus Titan" zur Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI20654/22-18108905055

Bleche aus Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um flachgewalzte Erzeugnisse aus Titan. Die Bleche sind aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (Ti6Al4V) gefertigt. Die Bleche können unterschiedliche Abmessungen aufweisen. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Blech aus einer Titanlegierung in den TARIC-Code 8108 9050 55 eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI