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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/8212/07-18473408000

Weichenflügel komplett (links) - aus einem maßhaltig nach Werkszeichnung gefertigten, form- und funktionsspezifischen Bauelement aus Kunststoff mit Deckel sowie einer integrierten und auf einer Welle kugel- gelagerten Rolle, - zur Verwendung als Umlenkelement, - zum Einbau in einen sog. Drehmagneten (Weiche einer Briefsortiermaschine). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine der Position 8472 bestimmt, keine zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - sog. Weichenflügel komplett (links)"

DEBTI8081/26-18212101000

"Rasierset" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem Rasierapparat (charakterbestimmend) mit einem T-förmigen   Kunststoffkörper und Klingenkörper mit zwei nicht auswechselbaren,   nicht beweglichen, einschneidigen Klingen aus Stahl; mit einer   wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen;   Länge etwa 11,5 cm - einer bedruckten Tube Rasiercreme (Inhalt etwa 15 ml) mit abschraubbarem   Deckel (Position 3307) - zur Entfernung von Körperhaaren - der in einer bedruckten Papiertüte verpackte Rasierapparat ist gemeinsam mit   der Rasiercreme und einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton   verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zur Unterposition 8212 1010 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI5817/26-182121090

"Rasierapparat mit Ersatzklingen" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem Rasierapparat, bestehend aus einem Rasiergriff in Form eines   länglichen Handgriffs welcher auf einer Seite mit einem Kupplungs- und   Federelement zur Aufnahme von auswechselbaren Klinge versehen und   einer angebrachten Rasierklinge mit Schutzkappe   (= Unterposition 8212 1090) - einer weiteren auswechselbaren Rasierklinge, bestehend aus einem   spezifisch geformten Kunststoffrahmen mit fünf Klingen aus unedlem   Metall, einem Abstandhalter und einem Gleitstreifen und aufgebrachter   Schutzkappe (= Unterposition 8212 2000) - 8 weiteren auswechselbaren Rasierklingen, jeweils zu vier Stück in   zwei Kunststoffkassetten zusammengefasst (= Unterposition 8212 2000) - einer sogenannten Reiseschutzkappe aus Kunststoff (= Position 3923) - gemeinsam in einem Verkaufskarton mit Pappinneneinlage verpackt Der Rasierapparat bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Gewicht, den Wert und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zur Unterposition 8212 1090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43039/25-18212101000

"Rasierer mit 1 oder 2 Klingen! - Rasierapparate mit einem T-förmigen Kunststoffkörper, einer  oder zwei   nicht auswechselbaren, nicht beweglichen, einschneidigen Klinge(n) aus   unedlem Metall sowie mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus   Kunststoff versehen   - Länge: etwa 10 cm   - zur Entfernung von Körperhaaren   Abbildungen siehe Anlage.     Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8212 1010 00.

DEBTI35094/25-18212101000

"Einwegrasierer" - Rasierapparat mit einem T-förmigen Kunststoffkörper, zwei nicht auswechselbaren,   nicht beweglichen, einschneidigen Klingen aus unedlem Metall (Kohlenstoffstahl)   sowie mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen - Länge: etwa 10 cm - zur Entfernung von Körperhaaren - zu je fünf Stück in einem transparenten Kunststoffbeutel mit einem   bedruckten Pappeinleger verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zur Codenummer 8212 1010 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI