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Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, im Wesentlichen aus unedlem Metall gefertigte Türschließer, bestehend aus einem quaderförmigen Schließkörper, der über eine flache, rechteckige Stange mit einem quaderförmigen Verbindungselement aus Kunststoff mit einer U-förmigen Schiene verbunden ist. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Montage- und Befestigungsmaterial, einer Montageanleitung, Sicherheitshinweisen und einer Bohrschablone in zwei bedruckten Pappkartons und einem Umkarton verpackt. Sie werden an Türen angebracht und dienen als automatische Türschließer. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch die Türschließer bestimmt. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Türschließer wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch die unedlen Metalle bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um im Wesentlichen aus unedlem Metall gefertigte Gleitschienentürschließer, bestehend aus einem annähernd quaderförmigen sog. Schließkörper und einer sog. Gleitschiene. Die Waren liegen in verschiedenen Farben vor und weisen Kleinteile aus Kunststoff oder Kautschuk auf. Die Erzeugnisse werden an Türen angebracht und dienen als automatische Türschließer. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 6000 90.
Es handelt sich um Türschließer, bestehend aus einem in etwa L-förmigen Aufsteckelement aus Zink, mit annähernd U-förmigem Querschnitt, aus einem spezifisch geformten Bügel aus Zink, aus einer schraubenlinienförmigen Feder aus Stahl, aus einer Unterlegscheibe aus Stahl sowie aus einer Rändelmutter aus Stahl und Kunststoff. Der Bügel ist zusätzlich teilweise mit einem Filzpolster versehen. Die Erzeugnisse werden an Türen angebracht und dienen als automatische Türschließer. Sie sind gemeinsam mit einer Montageanleitung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Türschließer bestimmen insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Türschließer wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um automatische Türschließer aus unedlem Metall, im Wesentlichen bestehend aus einem im Querschnitt nahezu U-förmigen, spezifisch geformten Gehäuse, einem sog. Schenkel zum Einstellen der Schließkraft, einem Scharnierstift mit Teilgewinde und einer schraubenlinienförmigen Feder. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit zwei Distanzstücken aus Kunststoff und einer Montageanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Abmessungen: ca. 9 cm x 9 cm. - Antragstellerangaben - Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Türschließer den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 6000 90.
Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte sog. Türfedern, bestehend aus einer etwa U-förmig gebogenen Befestigungsplatte mit vier kreisrunden Befestigungslöchern, in die ein federgelagertes, annähernd zylindrisches Drehgelenk, mit einem schwenkbar daran angebrachten Hebel, eingesetzt ist. Die Erzeugnisse werden in Verbindung mit weiteren Komponenten (nicht Gegenstand dieser vZTA) an Türen befestigt und dienen als Türschließer. Länge: ca. 30,5 cm; Breite: ca. 11,5 cm; Höhe: ca. 4,8 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 6000 90 0 des Zolltarifs. Nicht Position 7320 da die Funktion der Waren über die einer bloßen Feder i. S. d. Position 7320 hinausgeht.