DEBTI10379/26-183089000
Es handelt sich um dreiteilige Verschlüsse, bestehend aus zwei sog. Schlosszungen und aus einer passenden Aufnahmevorrichtung mit Rastmechanismus für die beiden Schlosszungen. Die Schlosszungen bestehen jeweils aus einer länglichen, mit einer nahezu rechteckigen Aussparung versehenen "Zunge" aus unedlem Metall und einer länglichen, in Kunststoff oder Kautschuk eingefassten Öse aus unedlem Metall. Die Aufnahmevorrichtung besteht im Wesentlichen aus zwei übereinander angebrachten Grundplatten aus unedlem Metall, einem eingebauten Federmechnanismus, zwei integrierten, U-förmigen Bügeln aus unedlem Metall und einem Gehäuse aus Kunststoff oder Kautschuk mit farbiger Drucktaste.
Die Erzeugnisse werden als sog. Sicherheitsgurtschlösser an Sicherheitsgurten angebracht, die an Rollstühlen Verwendung finden.
- Antragstellerangaben -
Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zur Unterposition 8308 9000 der Kombinierten Nomenklatur.