DEBTI59866/24-18308900090
Es handelt sich um zweiteilige Verschlüsse, bestehend aus einer Grundplatte, einer annähernd rechteckigen, klappbaren Lasche und einem schwenkbaren Bügel, jeweils aus unedlem Metall, sowie einem annähernd rechteckigen, mit spezifischen Aussparungen und einer Nase ausgestatteten Gegenstück aus unedlem Metall, in das die Lasche eingeführt und mittels des Bügels verspannt wird. Die beiden Verschlussteile sind jeweils auf einer Basisplatte aus Kunststoff befestigt. Die Erzeugnisse dienen zum Verschließen von verschiedenen Gegenständen oder Behältnissen, wie z. B. Werkzeugkoffern.
- Antragstellerangaben -
Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das unedle Metall insbesondere in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zum TARIC-Code 8308 9000 90.